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Information über Verrechnungspreise – Fragen und Antworten

PrintMailRate-it

​Joanna Tomczak

4. November 2022


Ende Oktober 2022 hat das Finanzministerium bereits die dritte Ausgabe des Handbuchs „Information über Verrechnungspreise  – Fragen und Antworten" veröffentlicht.

Das Handbuch betrifft Informationen über Verrechnungspreise, die nach den Mustern der Vordrücke für das nach dem 31. Dezember 2020 beginnende Steuerjahr einzureichen sind. 
 
Es handelt sich um eine Sammlung der häufigsten diesbezüglichen Fragen und Antworten. Das Handbuch wurde zwecks Vereinfachung der Erfüllung der Meldepflicht und zwecks Gewährleistung der Kohärenz der präsentierten Angaben erstellt. 
 

Handbuch – die wichtigsten Fragen

 
1. Es wurde die Art und Weise der Einreichung der Information über Verrechnungspreise (TPR) durch Kommanditgesellschaften präzisiert, die seit dem 1. Mai 2021 körperschaftsteuerpflichtig sind. 
 
Eine Gesellschaft, die zum 30. April 2021 keinen Jahresabschluss erstellt hat, hat für das ganze Jahr 2021 nur eine TPR-Information einzureichen. Wurde der Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft jedoch zum 30. April 2021 erstellt, so hat der benannte Gesellschafter die TPR-Information für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. April 2021 einzureichen. Die darauffolgende Information (für den Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis zum 31. Dezember 2021) wird von der Kommanditgesellschaft vorgelegt.
 
2. Meldung der von Kleinst- und kleinen Unternehmen abgeschlossenen Geschäfte und der Geschäfte mit Bezug zu Steueroasen  
 
Im Falle der TPR-Information, die für das Jahr 2021 einzureichen ist, sind Kleinst- und kleine Unternehmen, die der landesspezifischen Dokumentation der Verrechnungspreise weder eine Vergleichbarkeitsanalyse noch eine Übereinstimmungsanalyse beifügen müssen, nicht verpflichtet, die Angaben zu den Methoden zur Überprüfung der Verrechnungspreise zu nennen.
 
Auch die Art und Weise der Darstellung der Angaben für Geschäfte mit Bezug zu Steueroasen wurde präzisiert. In der TPR-Information für das Jahr 2021 über andere als in Art. 11o  Körperschaftsteuergesetz (KStG-PL) genannte kontrollierte Geschäfte müssen die Informationen über die Methoden zur Überprüfung der Verrechnungspreise nicht angegeben werden. 
 
3. Es wurde präzisiert, dass die im Vordruck TPR-C enthaltene Information mit Hilfe einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet werden kann, die von einer von einem beliebigen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zu diesem Zwecke genannten Stelle zertifiziert wurde.
 
Die Frist für die Erfüllung der Pflicht zur Einreichung der TPR-Information für das Jahr 2021 läuft bei Steuerpflichtigen, deren Steuerjahr dem Kalenderjahr entspricht, am 31. Dezember 2022 ab.
 
Die Steuervorschriften, einschließlich der Vorschriften über Verrechnungspreise, ändern sich dynamisch. Möchten Sie Ihre Pflichten im Zusammenhang mit den Verrechnungspreisen überprüfen und erfüllen, so setzen Sie sich mit unseren Experten in Verbindung. 

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Joanna Tomczak

Tax adviser (Polen)

Senior Associate

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