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Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode – steuerliche Erläuterungen des Finanzministeriums

PrintMailRate-it

 

Mateusz Żyła

23. Februar 2022  ​

 

Anfang Dezember 2021 hat die Abteilung für Verrechnungspreise und Bewertungen des Finanzministeriums die endgültige Version der Erläuterungen zu Verrechnungspreisen Nr. 4 veröffentlicht, die sich auf die geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode bezogen.

 

Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode – steuerliche Erläuterungen »


Die Erläuterungen dokumentieren die Grundsätze der Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode sowie die Vergleichbarkeitskriterien bezüglich Geschäfte und Unternehmen. Sie beziehen sich auch auf die Art und Weise der Anwendung der Methode und die damit verbundenen Schwierigkeiten.


Konsultationen der Experten von Rödl & Partner

Die erlassenen Erläuterungen sind auf Basis eines Entwurfes entstanden. An den Konsultationen dieses Entwurfes haben die Experten von Rödl & Partner teilgenommen. Da ein Teil der dargestellten Vorschläge berücksichtigt wurde, dürfte die endgültige Version des Dokuments für die Steuerpflichtigen günstiger sein.  
In den Vorbehalten zum Entwurf der Erläuterungen haben unsere Experten u.a. auf Folgendes hingewiesen:

  • Notwendigkeit der Angabe, ob die Analyse der Rentabilität in Bezug auf die gesamte Tätigkeit sich auf ein Unternehmen mit eingeschränkten Funktionen und Risiken (contract manufacturer) bezieht oder ob sie ein Unternehmen betrifft, das erweiterte Funktionen ausübt und erweiterte Risiken trägt (fully-fledged manufacturer);
  • Notwendigkeit der Angabe, dass auch ein Unternehmen analysiert werden kann, für das eine Verrechnungspreisdokumentation erstellt wird (unabhängig von der Kompliziertheit der ausgeübten Funktionen);
  • Begründetheit der Hinzufügung zum Katalog der Faktoren, die die Vergleichbarkeit von Unternehmen beeinflussen, auch folgender Kriterien:
    - Art der angebotenen Konsumgüter (Luxusprodukte / populäre Produkte);
    - Größe der erzielten Einnahmen oder der getragenen Ausgaben.


Die Anmerkungen bezogen sich auf die Kohärenz des Dokuments sowie auf die voraussichtlichen Probleme bei der Anwendung der Erläuterungen in der Praxis – als Berater sehen wir dies bei der laufenden Betreuung unserer Mandanten.


Schließen Sie Geschäfte mit verbundenen Unternehmen bzw. haben Sie Fragen zu Verrechnungspreisen und zur Verrechnungspreisdokumentation, so setzen Sie sich mit unseren Experten in Verbindung.

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Dominika Tyczka-Szyda

Tax adviser (Polen)

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