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Die nächste Revolution bei den Verrechnungspreisen ab dem 1. Januar 2019

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​​Marcin Jeliński, Natalia Księżarek

7. Dezember 2018 

Am 14. November 2018 hat der Präsident der Republik Polen das Gesetz über die Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, der Abgabenordnung sowie einiger anderer Gesetze unterzeichnet. Die novellierten Vorschriften treten zum 1. Januar 2019 in Kraft.

 

Die neuen Regelungen beinhalten weitreichende Änderungen der Steuervorschriften im Bereich der Verrechnungspreise. Zu den wichtigsten Änderungen zählen vor allem folgende:

 

  • Änderung der Schwellenwerte, die zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation verpflichten – d.h. Erhöhung der Schwellenwerte für Geschäfte entsprechend auf:
    - 10 Mio. PLN netto (Einkauf/Verkauf von Waren, Sachanlagen; Beschaffung/Erteilung von Fremdfinanzierung, Bürgschaft oder Garantie);
    - 2 Mio. PLN netto (Einkauf/Verkauf von Dienstleistungen, immateriellen Vermögensgegenständen und Rechten, Miete, Pacht, Leasing, Lizenz);
    - 100.000 PLN bei Geschäften mit Rechtsträgern mit Standort in sog. Steueroasen,
  • Befreiung von der Pflicht zur Dokumentierung von Geschäften mit inländischen verbundenen Unternehmen, wenn die Steuerpflichtigen keinen steuerlichen Verlust ausweisen und für Einkünfte aus der Ausübung einer Gewerbetätigkeit in der SWZ, welche im Förderbescheid gemäß dem Gesetz über die Förderung neuer Investitionen bestimmt wurde, keine Steuerbefreiung in Anspruch nehmen;
  • Änderung von Elementen der Dokumentation – der genaue Umfang des Local File, der Vergleichbarkeitsanalyse und der Stammdokumentation Master File wird im Wege von Verordnungen bestimmt;
  • die Pflicht zur Erstellung einer Stammdokumentation (Master File) wird ausschließlich denjenigen Steuerpflichtigen obliegen, die zu einem Konzern gehören, dessen konsolidierte Erträge im vorigen Steuerjahr 200 Mio. PLN – bzw. den Gegenwert in einer anderen Währung – überstiegen. Die Frist für die Erstellung des Master File wird auf 12 Monate ab Ende des Steuerjahres verlängert. Die neuen Vorschriften sehen die Möglichkeit vor, das Master File in englischer Sprache vorzulegen. Die Steuerbehörden werden jedoch die Vorlage der Übersetzung in die polnische Sprache innerhalb von 30 Tagen fordern können.
  • Einführung vereinfachter Lösungen für Geschäfte über Darlehen und Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung durch Bestimmung der Höhe des Aufschlags bzw. der Prozentbasis sowie der kumulativen Erfüllung der Bedingungen des jeweiligen Geschäfts, die es ermöglichen, die Marktüblichkeit des Preises ohne Erstellung einer Vergleichbarkeitsanalyse anzunehmen (sog. safe harbours);
  • Einführung der Möglichkeit, die Anerkennung eines Geschäfts abzulehnen bzw. dessen Charakter zu ändern – d.h. Möglichkeit der Feststellung durch die Behörde, dass nicht verbundene Unternehmen das betreffende Geschäft nicht bzw. ein anderes Geschäft oder eine andere Handlung vornehmen würden;
  • Änderung bei Verrechnungspreiskorrekturen, d.h. eine Korrektur der Verrechnungspreise wird entsprechend eine Betriebseinnahme oder eine Betriebsausgabe darstellen und im betreffenden Jahr erfasst, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen, u.a. Vornahme einer Gegenberichtigung, Korrektur innerhalb der bestimmten Frist, erfüllt sind;
  • Festlegung von Fristen für die Abgabe der Erklärung über die Erstellung des Local File sowie der Information über die Verrechnungspreise auf bis zum Ende des 9. Monats nach dem Ende des Steuerjahres;
    Ersetzung des Formulars CIT-TP/PIT-TP durch ein neues Formular, das die Information über Verrechnungspreise (TP-R) enthält.


Nach dem Wortlaut der Übergangsvorschriften können die Steuerpflichtigen bei der Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation für das Steuerjahr, das nach dem 31. Dezember 2017 beginnt, die bisherigen Vorschriften, auf deren Grundlage die Verrechnungspreisdokumentationen für das Steuerjahr, das nach dem 31. Dezember 2016 begann, erstellt wurden, oder die novellierten Vorschriften anwenden. Die Wahl der anzuwendenden Vorschriften muss sich auf alle geprüften Geschäfte im betreffenden Zeitraum beziehen. Der Wahl muss eine eingehende Analyse des Umfangs der Pflichten nach den bisherigen und den novellierten Vorschriften vorausgehen. 


Parallel hat das Finanzministerium die Entwürfe neuer Verordnungen über Verrechnungspreise im Bereich der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer veröffentlicht. Geplant ist auch die Erteilung steuerlicher Erläuterungen zu den neuen Regelungen.

 

Im Zusammenhang mit der Änderung der Vorschriften sollte analysiert werden, welche Regelungen für die Gesellschaft günstiger sind. Wenn Sie eine Korrektur der Verrechnungspreise planen, empfehlen wir Ihnen, bereits jetzt deren Folgen im Licht der neuen Vorschriften zu analysieren.
Sollten Sie im Zusammenhang mit den oben besprochenen Regelungen irgendwelche Fragen oder Zweifel haben, so stehen Ihnen die Experten von Rödl & Partner gerne zur Verfügung.

 

Sind Sie an den Einzelheiten zu den besprochenen Änderungen interessiert, so steht Ihnen das Team für Verrechnungspreise von Rödl & Partner aus den Büros in Breslau, Danzig, Gleiwitz, Krakau, Posen und Warschau gerne zur Verfügung.

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Marcin Jeliński

Tax adviser (Polen), Licensed appraiser

Associate Partner

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