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Zuschüsse für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen aus der Branche der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

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​​​​​Magdalena Skurowska

26. Oktober 2022


Bis zum 18. November 2022 können Anträge auf Bezuschussung von Investitionen in Infrastruktur für die Verarbeitung oder Inverkehrbringung von Erzeugnissen aus Landwirtschaft, Fischfang oder Aquakulturen gestellt werden.

Dieser Wettbewerb ist der erste im Rahmen des Nationalen Wiederaufbauplans (KPO).

Kreis der möglichen Antragsteller


Um die Zuschüsse können sich ausschließlich Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen bewerben, die folgenden Arten der Tätigkeit nachgehen:

  • Verarbeitung oder Inverkehrbringung von Erzeugnissen aus Landwirtschaft, Fischfang oder Aquakulturen,  die in Anhang I des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannt werden;
  • Herstellung von Erzeugnissen, die das Ergebnis dieser Verarbeitung sind.

Die Intensität der Förderung hängt von der Art der Unternehmung, dem Standort der Investition und dem Status (der Größe) des Unternehmens ab. 

Höhe der Zuschüsse


Die Höhe der Zuschüsse beträgt zwischen 100.000 PLN und bis zu:

  • 3 Mio. PLN für Kleinstunternehmen
  • 10 Mio. PLN für kleine Unternehmen
  • 15 Mio. PLN für mittlere Unternehmen.

Bezuschussungsfähige Projekte


Arten der geförderten Investitionen:

  • Erwerb und Installation neuer Maschinen und Anlagen;
  • Kauf neuer Transportmittel zur Beförderung und Lagerung der Erzeugnisse; 
  • Bau oder Renovierung von Gebäuden und Bauwerken sowie Objekten der Infrastruktur.

Die geförderten Projekte dürfen nicht länger als 18 Monate ab dem Abschluss des Vertrages über die Bezuschussung der Unternehmung dauern und müssen spätestens am 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Sollten Sie an einer Bezuschussung interessiert sein, so setzen Sie sich bitte mit unseren Experten in Verbindung.

Kontakt

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Magdalena Skurowska

Expertin für Investitionsfragen

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