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Änderung der Fördergebietskarte für die Jahre 2022–2027 für Polen

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​​​​​​​Magdalena Szwarc

13. März 2025


Die Europäische Kommission hat bereits die zweite Änderung der Fördergebietskarte für Polen genehmigt. Die Änderung ist auf eine Aktualisierung der Leitlinien der Europäischen Kommission, die die Grundlage für die Festlegung der Förderhöhe bilden, zurückzuführen. 

Die Änderungen betreffen die Reduzierung der Förderintensität für ausgewählte Regionen in den Woiwodschaften Wielkopolskie und Dolnośląskie und die Erhöhung der Förderintensität für vorrangige Projekte (Strategische Technologien für Europa, STEP) In wirtschaftlich besser entwickelten Regionen wurden seit dem 1. Januar 2025 die verfügbaren staatlichen Beihilfen für seit diesem Datum geschlossene Verträge reduziert. 

Woiwodschaft Wielkopolskie: Die Förderintensität für die Stadt Posen und die Subregion Posen wurde von den bisherigen 20 auf 15 Prozent reduziert. In anderen Teilen der Woiwodschaft beträgt die Förderung weiterhin 25 Prozent.

Woiwodschaft Dolnośląskie: Die Förderintensität für die Stadt Breslau wurde von den bisherigen 20 auf 15 Prozent reduziert. In anderen Teilen der Woiwodschaft Dolnośląskie liegt die Intensität der Förderung nach wie vor bei 25 Prozent.


Fördergebietskarte 2025
Legende


Förderung für vorrangige Sektoren (STEP) 


Es wurde die Höhe der Investitionsbeihilfen für F+E- und Investitionsprojekte erhöht, die in der Verordnung zur Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) festgelegt wurden und drei Wirtschaftssektoren umfassen:

  • digitale Technologien und Innovationen im Bereich der Hochtechnologien;
  • grüne und ressourceneffiziente Technologien;
  • ​Biotechnologien, einschließlich kritischer Arzneimittel aus dem EU-Inventar und ihrer Inhaltsstoffe.


Erhöhung der Beihilfeintensität:


  • 5 Prozent in Regionen, die auf der Grundlage von Art. 107 Abs. 3 Buchst. c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union förderfähig sind (sog. „C“-Fördergebiete);
  • 10 Prozent in Regionen, die auf der Grundlage von Art. 107 Abs. 3 Buchst. a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union förderfähig sind (sog. „A“-Fördergebiete).

Ziel der Änderungen ist es, die Entwicklung und Produktion kritischer Technologien zu unterstützen, die für den ökologischen und digitalen Wandel der EU sowie für die strategische Souveränität der EU von Bedeutung sind. Unternehmen, die auf dem Gebiet innovativer digitaler und grüner Technologien tätig sind, werden höhere Förderung für Projekte von strategischer Bedeutung für die Wirtschaft in Anspruch nehmen können. 

Die Fördergebietskarte veranschaulicht die aktuellen Trends bei der Mittelzuweisung. Die Investitionsförderung wird in wirtschaftlich hoch entwickelten Regionen reduziert, während sie für Projekte von strategischer Bedeutung für die EU erhöht wird. 

Für Investoren ist es wichtig, die neuen Änderungen laufend zu beobachten und ihre Strategie entsprechend an die neuen Umstände bei staatlichen Beihilfen anzupassen. Wenn Sie an der Inanspruchnahme von regionaler Investitionsbeihilfe interessiert sind, nutzen Sie das Wissen und die Erfahrung der Experten von Rödl & Partner. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.



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