Um die Website zu personalisieren und Ihnen den größten Mehrwert zu bieten, verwenden wir Cookies. Unter anderem dienen sie der Analyse des Nutzerverhaltens, um herauszufinden wie wir die Website für Sie verbessern können. Durch Nutzung der Website stimmen Sie ihrem Einsatz zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.



Höherer Umsatzsteuersatz auf Lebensmittel

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​​Monika Bartosiewicz​​​

27. März 2024


Ab dem 1. April 2024 wird der Umsatzsteuersatz von null Prozent auf einige Lebensmittel wegfallen. Der Grund dafür ist der Rückgang der Inflation. Dies bedeutet, dass der Umsatzsteuersatz von 5 Prozent u.a. auf Obst, Gemüse, Fleisch, Milchprodukte und Getreideprodukte wieder gelten wird.    
 
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Grundnahrungsmittel gilt seit dem 1. Februar 2022. Er gilt für die in Pos. 1 bis 18 der Anlage Nr. 10 zum Umsatzsteuergesetz aufgelisteten Grundnahrungsmittel wie Obst, Gemüse, Getreideprodukte, Milchprodukte und Fleisch.
 

Folgen für die Steuerpflichtigen 

 
Die erneute Geltung des Regelumsatzsteuersatzes auf Lebensmittel wird nicht nur Folgen für die Verbraucher, sondern auch für die Steuerpflichtigen, die Einzelhandel mit Lebensmitteln betreiben, haben. Erstens wird es infolge dieser Änderung erforderlich sein, die Registrierkassen umzuprogrammieren. Zweitens werden die verbindlichen Auskünfte über Steuersätze (WIS), die während der Geltungsdauer des Nullsteuersatzes für Waren mit diesem Steuersatz erlassen wurden, ihre Gültigkeit verlieren.   
 
Haben Sie Fragen zur Umsatzsteuer? Kontaktieren Sie​ unsere Experten, die Ihnen jederzeit zur Verfügung stehen, alle Ihre Fragen gerne beantworten und Ihnen umfassende Unterstützung gewährleisten.


Kontakt

Contact Person Picture

Monika Bartosiewicz

Tax adviser (Polen)

Associate Partner

Anfrage senden

Profil

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu