Um die Website zu personalisieren und Ihnen den größten Mehrwert zu bieten, verwenden wir Cookies. Unter anderem dienen sie der Analyse des Nutzerverhaltens, um herauszufinden wie wir die Website für Sie verbessern können. Durch Nutzung der Website stimmen Sie ihrem Einsatz zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.



Elektronische Rechnungen (KSeF) – eine Revolution in der Rechnungsstellung ab 2024

PrintMailRate-it

​Przemysław Trzaska

10. August 2023


Am 1. Juli 2024 wartet auf die Unternehmer eine echte  Revolution in der Rechnungsstellung – das landesweite E-Rechnungssystem (KSeF) tritt in Kraft. Das Gesetz über die Einführung der obligatorischen E-Rechnungen wurde gerade vom Staatspräsidenten unterzeichnet. 

Zielgruppen der KSeF 


Das KSeF-System wird sowohl von aktiven Umsatzsteuerpflichtigen als auch von Unternehmern anzuwenden sein, die unter die subjektbezogene Befreiung fallen. Aktive Umsatzsteuerpflichtige müssen die neuen Pflichten bereits ab dem 1. Juli 2024 erfüllen. Steuerpflichtige, die unter die subjektbezogene Umsatzsteuerbefreiung fallen, haben dazu etwas mehr Zeit – sie werden die E-Rechnungen ab dem 1. Januar 2025 ausstellen müssen. 

Die Pflicht zur Nutzung der KSeF wird sowohl Unternehmen obliegen, die ihren Sitz auf dem Territorium Polens haben, als auch ausländischen Unternehmen, die in Polen eine feste Niederlassung unterhalten, sofern durch diese feste Niederlassung Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden. 
 
Von dem neuen System ausgeschlossen wurden Rechnungen, die im Wirtschaftsverkehr mit Konsumenten (B2C) ausgestellt wurden, sowie Rechnungen, die von Steuerpflichtigen ausgestellt wurden, die einige Sonderverfahren in Anspruch nehmen. 
 
Der Gesetzentwurf sieht finanzielle Sanktionen für Unternehmer vor, die das E-Rechnungssystem nicht nutzen werden.
 

Herausforderungen und Pflichten

 
KSeF bedeutet für die Unternehmer eine Änderung des Prozesses der Ausstellung und Entgegennahme von Rechnungen; dies wird viele Herausforderungen mit sich bringen, vor allem bei der Anpassung der Finanzbuchhaltungssysteme an die neuen Vorschriften.

Bis zum Inkrafttreten der neuen Pflichten bleiben noch 11 Monate. In Anbetracht des Arbeitsaufwandes und der Beteiligung vieler Teams, die notwendig sein werden, lohnt es sich, sich mit einem ausreichenden Vorlauf auf die kommenden Änderungen vorzubereiten; dadurch können eventuelle Fehler in der Zukunft vermieden werden. 
 
Sollten Sie schon jetzt zusätzliche Informationen oder Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Einführung des Landesweiten E-Rechnungssystems benötigen, so stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

Kontakt

Contact Person Picture

Przemysław Trzaska

Tax adviser (Polen)

Senior Associate

Anfrage senden

Profil


Deutschland Weltweit Search Menu