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Zentrales Register der Wirtschaftlich Berechtigten (CRBR) – Information über notwendige Änderungen

PrintMailRate-it

 

Marianna Kroll

22. September 2021

 

Am 31. Oktober 2021 treten weitere Änderungen der Vorschriften über das Zentrale Register der Wirtschaftlich Berechtigten (CRBR) in Kraft.
 

Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Informationen im CRBR

Die wichtigste Änderung für Unternehmer ist die Einführung eines Mechanismus zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der im CRBR enthaltenen Informationen. Die verpflichteten Institutionen (z.B. Banken) werden folgende Tätigkeiten ausführen müssen: die Daten ihrer Kunden im CRBR analysieren; Unstimmigkeiten zwischen den im CRBR enthaltenen Informationen überprüfen und erfassen und sie den zuständigen Behörden mitteilen, damit Maßnahmen zu ihrer Behebung ergriffen werden.
 

Neue Pflichten für Unternehmer

Dies bedeutet, dass die Bank u.a. verpflichtet ist, die zuständigen Behörden zu informieren, wenn die Daten im CRBR nicht auf dem neuesten Stand sind, was eine Geldstrafe nach sich ziehen kann. Daher müssen die Unternehmer darauf achten, ihre Daten im CRBR zu aktualisieren (z.B. die Angaben zu Geschäftsführern oder die Adresse), da die Meldung der Änderungen beim Landesgerichtsregister selbst nicht ausreicht.
 
Mit der Novelle wurde auch der Umfang der Sanktionen für die Nichterfüllung der Pflichten im Zusammenhang mit der Meldung zum CRBR geändert. Einer Strafe wird nicht nur die nicht fristgerechte Meldung des Unternehmens zum CRBR, sondern auch die nicht fristgerechte Aktualisierung der Informationen und die Angabe von nicht wahrheitsgemäßen Informationen unterliegen. Die Nichterfüllung der o.g. Pflichten ist mit einer Geldstrafe von bis zu 1 Mio. PLN bedroht.
 
Auch der Katalog der Unternehmen, die zur Meldung und Aktualisierung von Informationen im CRBR verpflichtet sind, wird unter anderem um europäische Gesellschaften, Partnergesellschaften und Trusts erweitert.
 
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Karolina Sieraczek

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