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Novellierung des GloBE-Gesetzes – höchste Zeit, sich vorzubereiten

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​Maria Wośkowiak-Adamczyk

12. Mai 2025​


Derzeit arbeitet das Finanzministerium an einer Novelle des Gesetzes über die Ergänzungssteuer für Einheiten, die zu multinationalen und inländischen Unternehmensgruppen gehören (GloBE-Gesetz). Die Änderungen sind von ausschlaggebender Bedeutung für Unternehmen, die in internationalen Strukturen tätig sind und von Steuervergünstigungen profitieren.

Das GloBE-Gesetz – Änderungen


Die Novelle soll zum einen die Änderungen der Administrativen Leitlinien der OECD vom Juni 2024 und vom Januar 2025 umsetzen, und zum anderen bestehende Vorschriften präzisieren. 

Von den Änderungen sind u.a. folgende Bereiche besonders betroffen:

  • Art und Weise der Erfassung von Rückstellungen für latente Steuern, wenn der Betrag, für den die Rückstellung gebildet wurde, nicht bezahlt wurde;
  • Erfassung der Differenzen zwischen den Werten für die Zwecke des GloBE-Systems einerseits und den Bilanzwerten andererseits;
  • Grundsätze der Zuordnung der Steuern der Zentrale zur Betriebsstätte,
  • Präzisierung in Bezug auf Ersatzvermögenswerte aus Steuervergünstigungen und Einführung der Grundsätze zur Erfassung latenter Steuern zwecks Zuordnung der Steuern zwischen den Einheiten 
  • Präzisierung bezüglich der Identifizierung aktiver latenter Steuern aus den in Anspruch genommenen Vergünstigungen.​

Der Entwurf soll vom Ministerrat im III. Quartal 2025 verabschiedet werden.

DAC9-Richtlinie


Gleichzeitig hat der Rat der Europäischen Union die DAC 9-Richtlinie verabschiedet, die die Berichterstattung für die Zwecke der globalen Mindeststeuer erleichtern soll. Die DAC 9-Richtlinie steht in engem Zusammenhang mit den GloBE-Vorschriften und ergänzt diese durch: 

  • Festlegung eines Musters der Erklärung über die Ergänzungssteuer;
  • Ermöglichung der zentralen Einreichung dieser Erklärung (sog. Central Filing) – internationale Unternehmensgruppen geben die Erklärung über die Ergänzungssteuer nur einmal ab, in einem Mitgliedsstaat, der dann die entsprechenden Informationen an die zuständigen Justizbehörden weiterleitet.  

Nunmehr ist die letzte Gelegenheit, um sich entsprechend auf die kommenden Änderungen vorzubereiten und für eine volle Übereinstimmung mit den internationalen Richtlinien zu sorgen.

Falls Sie nicht wissen, ob Ihre Organisation den GloBE-Vorschriften unterliegt, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir führen eine First-Check-Analyse durch, in deren Rahmen der Einfluss der Vorschriften auf die Abrechnungen in Polen bewertet und die weitere Vorgehensweise festgelegt werden. Gemeinsam werden wir dafür sorgen, dass Ihre Abrechnungen den Vorschriften entsprechen und steuerlich sicher sind.​

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