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Direktleitung - Ankündigung von Erleichterungen im Investitionsprozess

PrintMailRate-it
Jakub Plebański
13. October 2022 

Das Ministerium für Entwicklung und Technologie (MRiT) hat die Gesetzesänderungen angekündigt, die den Bau von Direktleitungen erleichtern sollen. Eine solche Lösung - die sowohl von der EE-Branche als auch von den Energieverbrauchern gefordert wird - würde den Bau neuer Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien erleichtern, da die in diesen Anlagen erzeugte Energie direkt an die Endverbraucher geliefert werden könnte.


Eine Direktleitung ist ein „privater" Abschnitt des Netzes, der eine Erzeugungsanlage mit einem Endverbraucher verbindet. Wichtig ist, dass sie außerhalb des Landesenergiesystems (NES) betrieben wird. Wer sich für den Bau einer Direktleitung entscheidet, muss sich daher weder mit dem Problem der begrenzten Anschlusskapazität in diesem System auseinandersetzen, noch zusätzliche Gebühren für die Übertragung von Energie durch dieses System zahlen.

Das bisherige rechtliche Umfeld machte den Bau von Direktleitungen in Polen praktisch unmöglich.  Nach Angaben des MRiT soll in naher Zukunft eine Gesetzesänderung vorgenommen werden, die diese Investitionen ermöglichen wird. Die geplante Novellierung soll u.a. folgende Punkte umfassen:

  • Präzisierung der Definition der Direktleitung, Klarstellung, dass auch ein Verbraucher, der gleichzeitig an das Landesenergiesystem angeschlossen ist, an eine Direktleitung angeschlossen werden kann,
  • Befreiung von der Pflicht, für eine Direktleitung die Zustimmung des Präsidenten der Energieregulierungsbehörde (URE) einzuholen, in drei Fällen, nämlich wenn: 
  • über die Direktleitung ausschließlich Energie aus EE-Anlagen geliefert wird, 
  • der Bau der Direktleitung auf einem Grundstück erfolgt, an dem dem Unternehmen, das die Genehmigung für den Bau einer Direktleitung beantragt, ein Recht zusteht, und die Leitung ausschließlich Anlagen versorgen wird, die ihm selbst oder seinen Tochtergesellschaften gehören, 
  • die Direktleitung die Energie an eine Anlage bzw. einen Verbraucher liefert, die/der nicht an das Landesenergiesystem angeschlossen ist.
  • obligatorische Erteilung der Anschlussbedingungen für eine Direktleitung (innerhalb von 14 Tagen), wenn die Energie nicht in das Landesenergiesystem eingespeist wird.

Wenn Sie Fragen zu den Änderungen der Rechtsvorschriften über Direktleitungen und dem Anschluss von EE-Anlagen haben, können Sie sich gerne an die Experten von Rödl & Partner wenden. 

Kontakt

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Piotr Mrowiec

Attorney at law (Polen)

Associate Partner

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