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Deckelung der Strompreise für Unternehmen – Änderungen im Jahre 2024

PrintMailRate-it

Jakub Plebański

11. Januar 2024


Die hohen Strompreise haben den Gesetzgeber dazu veranlasst, die Geltungsdauer einiger Fördermechanismen für Unternehmen auf das Jahr 2024 zu verlängern. 
 

Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen – Höchstpreise bis zum 30. Juni 2024

 
Die wichtigste Lösung zur Unterstützung dieser Gruppe von Unternehmen beim Stromkauf besteht in der Anwendung von Höchstpreisen, deren Geltungsdauer von dem Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2024 verlängert wurde. Der Höchstpreis für Strom für die erwähnte Gruppe wurde auf 693 PLN/MWh netto festgesetzt (ohne Berücksichtigung der Umsatz- und der Verbrauchsteuer).
 
Die gesetzlichen Vorschriften beschränken die Anwendung des Höchstpreises lediglich auf den Stromverbrauch für die Zwecke des Kerngeschäfts. Ein anderes wichtiges Kriterium ist die Zulässigkeit der Anwendung des Höchstpreises nur bei Abrechnungen mit Abnehmern, die an das Verteil- bzw. Übertragungsnetz angeschlossen sind.  
 
Die formale Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Höchstpreises ist, dass das Unternehmen eine „Erklärung über die Erfüllung der Bedingungen für die Einstufung des die Erklärung abgebenden Unternehmens als berechtigter Abnehmer" vorlegt. Die Erklärung ist in Schrift- oder elektronischer Form (und mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen) bei dem Stromverkäufer einzureichen. 
 
Um den Höchstpreis in dem gesamten Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2024 in Anspruch zu nehmen, müssen die Unternehmen die o.g. Erklärung bis zum 31. Januar 2024 abgeben. Wird die Erklärung nach Ablauf dieser Frist abgegeben, dann darf der Höchstpreis erst ab demjenigen Monat angewandt werden, der auf den Monat der Abgabe der Erklärung folgt. Es ist Folgendes zu betonen: Diejenigen Unternehmen, die zuvor eine Erklärung abgegeben haben, die die Inanspruchnahme der Höchstpreise im Jahr 2023 ermöglichte, und dadurch zur Anwendung der Höchstpreise zum 31. Dezember 2023 berechtigt waren, müssen keine neue Erklärung für das Jahr 2024 abgeben. Dies betrifft allerdings nicht Unternehmen, die die Bedingungen für die Einstufung als berechtigte Abnehmer zum 1. Januar 2024 nicht erfüllten – hier muss insbesondere geprüft werden, ob das betreffende Unternehmen im neuen Jahr nicht als Großunternehmen eingestuft wird.
 

Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen – Strompreise in der zweiten Hälfte 2024

 
Zurzeit ist die Anwendung der Höchstpreise für Strom in der zweiten Hälfte 2024 nicht geregelt. Die Verabschiedung einer eventuellen Novelle bez. der Verlängerung dieses Mechanismus wird wohl von dem Zustand der öffentlichen Finanzen sowie der Situation auf dem Energiemarkt abhängen. 
 

Großunternehmen 

 
Auf Großunternehmen finden die Höchstpreise für Strom keine Anwendung.  Ein Teil dieser Unternehmen kann aber eine Förderung im Rahmen des Programms „Beihilfe für energieintensive Industrien in Zusammenhang mit den Preisen für Erdgas und Strom 2023" beantragen. Förderberechtigt sind energieintensive Unternehmen, die ihr Kerngeschäft in den im Regierungsprogramm festgelegten Sektoren ausüben und die die in diesem Programm beschriebenen erhöhten Kosten für den Kauf von Strom getragen haben.

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Jakub Plebański

Jurist (Polen)

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