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Ankündigung der Annahme von Anträgen auf Bezuschussung der Entwicklung und Einführung innovativer Lösungen

PrintMailRate-it

Magdalena Skurowska

14. Februar 2023


Vom 21. Februar können Unternehmen Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für Moderne Wirtschaft [poln. Abkürzung FENG] im Rahmen des Wettbewerbs „Scieżka SMART" beantragen. Die Frist für die Antragstellung kann sich verkürzen, wenn der Wert der eingereichten Anträge 200 Prozent des geplanten Wettbewerbsbudgets übersteigt.

 PRÜFEN SIE DAS POTENZIAL IHRES PROJEKTS

​Als erstes sind zwei Wettbewerbe innerhalb desselben Programms und derselben Frist vorgesehen – einer für kleine und mittlere Unternehmen und einer für Großunternehmen aus ganz Polen. 

Bei den Wettbewerben werden Projekte ausgewählt, die alle Anforderungen des Programms erfüllen und bei der detaillierten Bewertung die höchste Punktzahl erreichen, die dann für die finanzielle Förderung empfohlen werden. 

Fördermittel


Das Budget für den Wettbewerb, der sich an KMU richtet, beläuft sich auf 4,45 Mrd. PLN und für das Äquivalent für Großunternehmen auf 667 Mio. PLN.

Je nach Art der Ausgaben, der Größe des Unternehmens und dem Standort der Investition sind Zuschüsse zwischen 10 Prozent und 80 Prozent der förderfähigen Projektkosten möglich.
Unterstützung durch Rödl & Partner

Wir empfehlen Ihnen, den Rödl & Partner-Qualifikator zu nutzen, um das Potenzial Ihres Projekts vorab zu prüfen.




Nehmen Sie gerne auch individuelle Beratungen und die umfassende Unterstützung durch unsere Experten bei der Beantragung von Fördermitteln in Anspruch.
Arten der geförderten Projekte

Die Projekte müssen Folgendes betreffen:
  • Forschungs- und Entwicklung, z.B. experimentelle Entwicklungsarbeiten an neuen Produkten/Dienstleistungen (obligatorisch für Großunternehmen)
oder
  • Einführung von Innovation in Form der Ergebnisse von F+E, die vom Antragsteller selbstständig oder in seinem Auftrag erzielt oder vom Antragsteller außerhalb des Projekts erworben wurden.
 
Das Ziel der beiden oben genannten Projektarten muss die Entwicklung und/oder Einführung einer innovativen Lösung sein, d.h.:
  • eines/einer neuen oder verbesserten Produktes bzw. Dienstleistung (Produktinnovation) 
oder
  • eines neuen oder verbesserten Geschäftsprozesses im Bereich der Herstellung von Produkten bzw. Dienstleistungen (Innovation im Geschäftsprozess).

Die Lösung soll in der Gewerbetätigkeit umsetzbar sein und die Bedürfnisse der Abnehmer besser erfüllen als die derzeit auf dem Markt verfügbaren oder konkurrierenden Lösungen.
 
Wenn Ihr Projekt die oben genannten Anforderungen erfüllt, können auch andere unternehmensbezogene Bereiche abgedeckt werden, z.B.:

  • F+E-Infrastruktur,
  • Umweltmaßnahmen (sog. Ökologisierung der Unternehmen),
  • Digitalisierung,
  • Internationalisierung (Förderung von Produkten im Ausland),
  • Erlangung von gewerblichen Schutzrechten und deren Verteidigung,
  • Steigerung der Kompetenzen des Personals.

Kontakt

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Magdalena Skurowska

Expertin für Investitionsfragen

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