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GPSR gilt bereits ab dem 13. Dezember 2024

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​​Damian Dobosz

9. Dezember 2024


Am 13. Dezember 2024 tritt die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)​1 in Kraft. 

Die Verordnung zielt vor allem darauf ab, den Verbraucherschutz zu erhöhen und das Funktionieren des EU-Binnenmarktes zu verbessern.

Von der GPSR betroffe​ne Produkte


Die GPSR findet auf Produkte Anwendung, die in der EU in Verkehr gebracht werden, sowohl neue als auch gebrauchte, reparierte oder erneuerte. Sie bezieht sich auf Produkte, die über alle Verkaufskanäle, auch online, angeboten werden. Die GPSR gilt jedoch nicht für Produkte wie Arzneimittel, Lebensmittel, Futtermittel, Luftfahrzeuge und Antiquitäten.

Produktsicherh​eit


Die GSPR bestimmt, dass alle Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, sicher sein müssen. Die Bewertung der Produktsicherheit muss auf der Grundlage folgender Kriterien erfolgen:

  • Erscheinungsbild des Produkts - das Produkt muss so gekennzeichnet sein,  dass seine Identifizierung einfach ist.
  • Eigenschaften des Produkts - unter anderem seine physikalischen, mechanischen und chemischen Eigenschaften,
  • Aufmachung des Produkts - das Produkt darf hinsichtlich seines Zwecks und seiner Verwendung nicht irreführend sein,
  • Einwirkung auf andere Produkte,
  • Cybersicherheit.

GPSR - neue Pflichten


Die Verordnung erlegt Unternehmern, die Teil einer Lieferkette sind, u.a. Herstellern, Händlern und Importeuren, neue Pflichten auf. Zu den neuen Pflichten gehören:

  • Gewährleistung der Konformität des Produkts mit den allgemeinen Sicherheitsanforderungen,
  • Meldung von produktbezogenen Unfällen,
  • Angabe der Kontaktdaten auf dem Produkt,
  • sofortige Unterrichtung der Verbraucher und der Behörden über das Portal Safety Business Gateway, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass ein in Verkehr gebrachtes Produkt gefährlich ist.

Wenn Sie Fragen zu den neuen Vorschriften haben oder sich nicht sicher sind, ob die GPSR für Ihr Unternehmen gilt, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

1 Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) 1025/2012 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG und der Richtlinie 87/357/EWG

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Damian Dobosz

Attorney at law (Polen)

Senior Associate

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