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Die Mindestkörperschaftsteuer rückt immer näher

PrintMailRate-it

​Anna Harasimowicz, Katarzyna Niedabylska

16. November 2023


Im Januar 2024 endet der zweijährige Aussetzungszeitraum für die Vorschriften über die Mindestkörperschaftsteuer.

Dies bedeutet eine völlig neue Belastung für die Körperschaftsteuerpflichtigen in Polen. 
 

Mindeststeuer – Wirkungsweise

 
Die Mindeststeuer betrifft Gesellschaften (ungeachtet ihrer Größe) und Kapitalgruppen, die im Steuerjahr aus anderen Einkunftsarten als Einkünften aus Kapitalvermögen einen Verlust erwirtschaftet oder eine steuerliche Rentabilität (Anteil der Einkünfte aus anderen Einkunftsarten als Einkünften aus Kapitalvermögen) von höchstens 2 Prozent erzielt haben. 
 
Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 10 Prozent der Steuerbemessungsgrundlage, die sich aus mehreren Komponenten zusammensetzt. Alternativ kann sich der Steuerpflichtige für eine vereinfachte Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage in Höhe von 3 Prozent des Wertes der Einkünfte aus anderen Einkunftsarten als Einkünften aus Kapitalvermögen entscheiden. Darüber hinaus werden die Steuerpflichtigen zu Abzügen von der Steuerbemessungsgrundlage, u.a. aufgrund erhaltener Vergünstigungen (z. B. F+E), wegen der Tätigkeit in einer Sonderwirtschaftszone (SWZ) oder in der polnischen Investitionszone (PIZ), berechtigt sein. 
 

Adressat der Vorschriften

 
Grundsätzlich sind alle Körperschaftsteuerpflichtigen verpflichtet, ihre steuerliche Rentabilität zu überprüfen und gegebenenfalls die Mindestkörperschaftsteuer zu zahlen, wobei das Gesetz eine Reihe von Ausnahmen vorsieht. 
 
Die Ausschlüsse gelten z.B. für Finanzunternehmen, Start-ups, kleine Steuerpflichtige und Einrichtungen, die mit dem Leiter der Landesfinanzverwaltung (KAS) einen Vertrag über Co-operative Tax Compliance abgeschlossen haben. 
 
Darüber hinaus wurden bestimmte Kategorien von Einnahmen und Betriebsausgaben von der Vorschrift ausgenommen. 
 
So kann sich bei der Prüfung herausstellen, dass der Steuerpflichtige nicht verpflichtet ist, die Mindestkörperschaftsteuer zu zahlen. 
 
Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass sich die Vorschriften über die Mindestkörperschaftsteuer während des Aussetzungszeitraums erheblich geändert haben. Daher sollten diejenigen, die eine erste Analyse der Pflichten in ihrem Unternehmen vorgenommen haben, die ursprünglichen Ergebnisse noch einmal überprüfen. 
 
Obwohl der Termin für die Zahlung der Steuer erst im Jahr 2025 liegt, lohnt es sich angesichts der Komplexität der Vorschriften und der Tatsache, dass sich viele Pflichten überschneiden, sich im Voraus auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten. 
 
Rödl & Partner bietet Dienstleistungen im Bereich der Identifizierung der neuen Pflicht, der Unterstützung bei der Einführung interner Steuerverfahren und der rechtzeitigen Steuerzahlung an. Wenn Sie an Einzelheiten zur Mindestkörperschaftsteuer interessiert sind, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Anna Harasimowicz

Auditor (Polen)

Associate Partner

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Katarzyna Niedabylska

Tax adviser (Polen), Attorney at law (Polen)

Manager

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