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Datei „JPK CIT“: Steuerpflichten für Unternehmer

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Monika Bartosiewicz, Maria Wośkowiak-Adamczyk

7. Mai 2025


Anfang Januar 2025 traten neue Steuerpflichten in Kraft, die die EDV-gestützte Führung der Handelsbücher betreffen. 

Pflicht zur Versendung der Datei „JPK CIT“


Im ersten Jahr betrifft diese Pflicht Organschaften sowie Körperschaftsteuerpflichtige, die 2024 Einnahmen von über 50 Mio. Euro erzielt haben. Diese Rechtsträger müssen die Datei „JPK CIT“ für 2025 bis Ende März 2026 verschicken. 

Ab dem 1. Januar 2026 wird die o.g. Pflicht auch für die übrigen Körperschaftsteuerpflichtigen gelten, die zur Versendung der Register „JPK VAT“ verpflichtet sind, und die Frist für die Versendung der ersten Register durch diese Steuerpflichtigen läuft am 31. März 2027 ab. 

Ab dem 1. Januar 2027 wird die o.g. Pflicht in vollem Umfang eingeführt und wird auch auf die übrigen Körperschaftsteuerpflichtigen sowie die Personengesellschaften ausgedehnt. 

Steuerbefreiungen 


Ausgenommen von der Pflicht zur Versendung der Datei „JPK CIT“ sind Steuerpflichtige, die: 

  • eine persönliche Befreiung von der Körperschaftsteuer genießen – mit Ausnahme von Familienstiftungen; 
  • eine sachliche Befreiung von der Körperschaftsteuer genießen, ausschließlich steuerbefreite Einkünfte erzielen, nicht aufgrund des EStG-PL die Funktion des Steuerzahlers erfüllen oder nicht verpflichtet sind, Informationen über die Steuer zwecks selbstständiger Abrechnung durch die Einkommensteuerpflichtigen zu übersenden; 
  • zur vereinfachten Erfassung von Einnahmen und Ausgaben verpflichtet sind.​

Bedeutung


Die Einführung der Datei „JPK CIT“ wird vor allem dazu führen, dass die steuerlichen Außenprüfungen effektiver werden und es den Steuerbehörden leichter gemacht wird, herauszufinden, welche Steuerpflichten nicht erfüllt wurden. Dies bedeutet, dass Unternehmer, die ihren Pflichten im Zusammenhang mit der Vorlage der Datei „JPK CIT“ nicht fristgerecht und ordnungsgemäß nachkommen, sich der Gefahr finanzieller Sanktionen und zusätzlicher steuerlicher Außenprüfungen aussetzen. Die neuen Vorschriften zwingen die Steuerpflichtigen dazu, Audits bezüglich der Führung der Handelsbücher sowie bezüglich der Abschreibungstabellen durchzuführen – und zwar sowohl für Körperschaftsteuer- als auch für Rechnungslegungszwecke. Womit zu beginnen ist.

Vertrauen Sie den Experten


Angesichts des erforderlichen Arbeitsaufwandes sowie der Notwendigkeit, viele Spezialisten hinzuzuziehen, sind die Arbeiten an der Einführung schnellstmöglich in Angriff zu nehmen. Unsere Experten helfen Ihnen gerne bei der Einführung der Datei „JPK CIT“, und zwar durch folgende drei einfache Schritte: 

  1. Etappe 1: Vorläufige Analyse und Diagnose der Bedürfnisse (Fit & Gap-Analyse);
  2. Etappe 2: Mapping der Konten für die Zwecke der JPK_KR_PD und der JPK_ST_KR;
  3. Etappe 3: Unterstützung bei der Implementierung der Datei „JPK CIT“.

Sollten Sie zusätzliche Informationen oder Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Einführung der Datei „JPK CIT“ benötigen, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung​.

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