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Immobiliensteuer – mehr Zeit für das Einreichen der Erklärung

PrintMailRate-it

​​​​Jakub Wajs, Przemysław Trzaska

21. Januar 2025


2025 gibt es ausnahmsweise die​ Möglichkeit, den Termin für das Einreichen der Immobiliensteuererklärung sogar bis zum 31. März 2025 hinauszuschieben. 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der neuen Präferenz sind das Einreichen einer entsprechenden Mitteilung bei der Steuerbehörde bis zum 31. Januar 2025 und die fristgerechte Zahlung der ersten drei Raten für die Immobiliensteuer auf der Grundlage der Daten vom Vorjahr. 

Die Möglichkeit der Fristverlängerung ergibt sich aus der Änderung der Vorschriften seit Januar 2025. Die Erfüllung der o.g. Voraussetzungen führt zu einer Verlängerung der Frist für das Einreichen der Erklärung um zwei Monate, wodurch mehr Zeit bleibt, um sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen. Dies ist für Unternehmen, die Eigentümer von Immobilien sind, von Schlüsselbedeutung, da die Novelle des Immobiliensteuergesetzes Einfluss auf die Art und Weise der Einstufung von Bauobjekten und die Grundsätze ihrer Besteuerung haben kann. Die ordnungsgemäße Ausfüllung der Immobiliensteuererklärung 2025 erfordert die Durchführung einer Inventur und eine detaillierte Klassifizierung der vorhandenen Objekte.  

Immobiliensteuer – Unterstützung von Expe​​rten


Brauchen Sie Hilfe bei der Erstellung der Dokumente oder haben Sie Fragen zu den neuen Vorschriften, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um professionelle Unterstützung zu erhalten und unnötigen Stress i.Z.m. Formalitäten zu vermeiden. Wir werden Ihnen bei jeder Frage i.Z.m. der Immobiliensteuer helfen.​


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Jakub Wajs

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

Senior Associate

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