Um die Website zu personalisieren und Ihnen den größten Mehrwert zu bieten, verwenden wir Cookies. Unter anderem dienen sie der Analyse des Nutzerverhaltens, um herauszufinden wie wir die Website für Sie verbessern können. Durch Nutzung der Website stimmen Sie ihrem Einsatz zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.



Änderung der Definition des Begriffs „Bauwerk“ – wir wissen, was wir zu erwarten haben

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​Jakub Wajs, Marcin Wierzba

12. Juni 2024


In der Aufstellung der Gesetzgebungs- und Programmarbeiten des Ministerrates wurde eine Beschreibung eines lange erwarteten Gesetzesentwurfs zur Änderung des Gesetzes über die Agrarsteuer, des Gesetzes über kommunale Steuern und Gebühren, des Gesetzes über die Forststeuer sowie des Gesetzes über die Stempelgebühr veröffentlicht. 

Der Gesetzesentwurf führt u.a. Änderungen bei den Definitionen der Begriffe „Gebäude“ und „Bauwerk“ in Bezug auf die Immobiliensteuer ein.
 

Gebäude und Bauwerk – was sich ändert


Folgende Änderungen sind vorgesehen: 

  • In das Gesetz über kommunale Steuern und Gebühren sollen gesonderte Definitionen der Begriffe „Gebäude“ und „Bauwerk“ aufgenommen werden – ohne Bezugnahme auf Vorschriften außerhalb des Steuerrechts;
  • In der Anlage zu dem entsprechenden Steuergesetz sollen detailliert die Kategorien der Objekte aufgeführt werden, die als Bauwerke einzustufen sind;
  • Die gegenwärtigen Zweifel an der steuerrechtlichen Einstufung einiger Objekte (z.B. Silos, Behälter oder Getreidespeicher) sollen ausgeräumt werden;
  • Die Grundsätze der Besteuerung einiger komplexer Objekte (z.B. Tankstellen) sowie einiger uneinheitlicher Objekte (z.B. Stadien) sollen präzisiert werden.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird Folgendes angestrebt: 

  • der fiskalische Status quo soll im größtmöglichen Umfang  beibehalten werden;
  • die Bestimmtheit der Steuervorschriften, in denen die Begriffe „Bauwerk“ und „Gebäude“ als Besteuerungsgegenstände der Immobiliensteuer definiert sind, soll gewährleistet werden;
  • das Risiko, dass die Änderungen im Baurecht oder anderen Gesetzen Einfluss auf den Besteuerungsgegenstand der Immobiliensteuer haben, soll eliminiert werden;
  • es soll die Möglichkeit geschaffen werden, hilfsweise auf die bisherige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zurückzugreifen.

Immobiliensteuer – sonstige Änderungen


Der Gesetzesentwurf soll außerdem u.a. folgende Änderungen bei der Immobiliensteuer berücksichtigen:

  • Änderung der Besteuerungsgrundsätze für Sammelgaragen in Wohngebäuden;
  • bei der Eisenbahn-Infrastruktur: Ausschluss von Grundstücken, Gebäuden und Bauwerken, die zu Warenterminals gehören, von der Befreiung von der Immobiliensteuer (mit Wirkung seit dem 1. Januar 2024);
  • Wiederherstellung der Befreiung von der Immobiliensteuer bei Gebäuden und Bauwerken, die sich auf dem öffentlich zugänglichen Teil von Flughäfen befinden, und bei Grundstücken nur für denjenigen Teil, auf dem sich diese Gebäude und Bauwerke befinden;
  • Beschränkung des Umfangs der subjektbezogenen Befreiung von der Immobiliensteuer bei Forschungsinstituten;
  • den Gemeinderäten soll es ermöglicht werden, den Einzugsbevollmächtigten der Kurtaxe die Pflicht zur Führung von Registern derjenigen Personen aufzuerlegen, die zur Zahlung der Kurtaxe verpflichtet sind.

Sollten Sie zusätzliche Informationen oder Unterstützung bei Immobiliensteuerfragen benötigen, so stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.​

Kontakt

Contact Person Picture

Jakub Wajs

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

Senior Associate

Anfrage senden

Profil



Deutschland Weltweit Search Menu