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Pflichten von Gesellschaften i.Z.m. einem ausländischen Geschäftsführer

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​Anna Kościelny

4. Juni 2024​

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Vor Kurzem wurde eine weitere Stellungnahme der Steuerbehörden erlassen, in der auf die Pflicht zur Erhebung der Steuer auf die Vergütung von ausländischen Geschäftsführern in Polen hingewiesen wurde.
 
In den verbindlichen Auskünften wurde bestätigt, dass der Erhalt der Vergütung für die Ausübung einer Funktion in der Geschäftsführung durch den Geschäftsführer einer polnischen Gesellschaft Folgen in Bezug auf die Einkommensteuer für die polnische Gesellschaft nach sich ziehen kann, auch wenn diese Gesellschaft keine Vergütung zahlt.
 

Gegenstand der Auskünfte

 
Die erlassenen Auskünfte beziehen sich auf eine Situation, in der der zur Ausübung einer Funktion in einer polnischen GmbH entsandte Geschäftsführer Mitarbeiter eines ausländischen Gesellschafters ist, der diesem Geschäftsführer auch die Vergütung zahlt. Die Kosten der Vergütung trägt letzten Endes jedoch die polnische Gesellschaft, deren Geschäftsführer die betreffende Person ist. Die Belastung wird ohne Berechnung einer Marge vorgenommen. Die Grundsätze der Erstattung der o.g. Kosten regeln die zwischen den Gesellschaften abgeschlossenen Verträge (siehe: verbindliche Auskunft vom 30. Januar 2024, 0115-KDIT1.4011.809.2023.1.MK, Landesbüro für Finanzinformationen).
 
Es ist nicht bekannt, ob auf die Stellung der Steuerbehörden die Abrechnungsweise zwischen den Gesellschaften Einfluss hat, d.h. die Tatsache, dass keine Margen berechnet werden, oder nur der Umstand, dass die polnische Gesellschaft mit den Kosten der Vergütung des ausländischen Geschäftsführers belastet wird. 
 
Da die erlassenen verbindlichen Auskünfte sich auf das oft in der Praxis angewandte Abrechnungsmodell der Kosten i.Z.m. ausländischen Geschäftsführern beziehen, empfehlen wir Ihnen, die in der Gruppe angewandten Vergütungsgrundsätze für die Geschäftsführer zu überprüfen und bei Bedarf eine Änderung der Abrechnungsweise zu erwägen, um das Risiko von Unregelmäßigkeiten bei der Erhebung der Steuer in Polen zu minimieren.  
 
Wenn Sie Unterstützung benötigen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

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Anna Kościelny

Tax adviser (Polen)

Senior Associate

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