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Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD)

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​Katarzyna Kołodziej

21 März 2024


Am 15. März 2024 hat der Rat der Europäischen Union den Text der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, Abkürzung: CSDDD oder CS3D) angenommen.
 
Der angenommene Entwurf der Richtlinie stellt einen Kompromiss dar, dem monatelange Verhandlungen zu den wichtigsten Regelungen vorausgegangen waren.
 

Anwendungsbereich der CSDDD

 
Wie der Name sagt, enthält die Richtlinie Bestimmungen über die Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Menschenrechte und die Umwelt. Ihr Ziel ist es, negative Auswirkungen auf die o.g. Bereiche durch die eigene Geschäftstätigkeit des Unternehmens, seiner Tochterunternehmen oder ihrer Geschäftspartner im Rahmen der sog. Aktivitätskette (chain of activities) zu verhindern. Die Richtlinie sieht die Stärkung des Menschenrechtsschutzes ebenso wie des Sozial- und Arbeitsschutzes, die Abschwächung des Klimawandels und die Begrenzung der Erderwärmung vor.
 

Adressaten der CSDDD

 
Der subjektive Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst sowohl Unternehmen aus EU-Ländern als auch aus Drittländern.
 
Die EU-Mitgliedstaaten werden die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen müssen. Es ist eine schrittweise Anwendung der darin festgelegten Grundsätze vorgesehen. Zuerst sollen die CSDDD-Regeln drei Jahre nach dem Inkrafttreten der Richtlinie für die größten Unternehmen gelten, die im letzten Geschäftsjahr, für das ein Jahresabschluss erstellt wurde, durchschnittlich mindestens 5 000 Mitarbeiter beschäftigt haben und deren weltweiter Nettoumsatz mindestens 1,5 Mrd. EUR betrug. Nach vier bzw. fünf Jahren würden immer kleinere Unternehmen in den Geltungsbereich der CSDDD einbezogen, langfristig diejenigen, die durchschnittlich mindestens 1.000 Mitarbeiter beschäftigen und einen weltweiten Nettoumsatz von mindestens 450 Mio. Euro pro Jahr erzielen.
 
Mit der Richtlinie wird bestimmten Gruppen von Unternehmen eine Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit Menschenrechten und Umweltschutz im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit auferlegt und die Haftung für Verstöße gegen diese Pflichten erhöht.
 
Die Abstimmung über den Richtlinienentwurf im Europäischen Parlament ist für April dieses Jahres geplant.
 
Haben Sie weitere Fragen zur Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen (CSDD)? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.​

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Katarzyna Kołodziej

Attorney at law (Polen), LL.M. (Heidelberg)

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