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Nichtfinanzielle Berichterstattung – neue Vorschriften

PrintMailRate-it

​Maciej Ogórek

9. Februar 2024


Der Ministerrat hat die Arbeit an neuen Vorschriften bezüglich der nichtfinanziellen Berichterstattung aufgenommen.

In der Aufstellung der Gesetzgebungs- und Programmarbeiten des Ministerrates wurde eine Information über die Implementierung der Richtlinie 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) veröffentlicht. 

Es ist geplant, die CSRD durch eine Novelle des Rechnungslegungsgesetzes (und anderer Gesetze) zu implementieren. Bislang wurden die Vorschriften zur nichtfinanziellen Berichterstattung auch im Rechnungslegungsgesetz enthalten. Man kann also davon ausgehen, dass diese Vorschriften gemäß der CSRD erweitert werden. 

Der in Bearbeitung befindliche Entwurf einer Novelle soll außerdem die Delegierte Richtlinie der Kommission (EU) 2023/2775 vom 17. Oktober 2023 implementieren.  Die Delegierte Richtlinie hat die finanziellen Schwellen, die die einzelnen Unternehmenskategorien definieren (Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen, mittelständische Unternehmen und Großunternehmen), grundsätzlich um 25% angehoben. Die Zugehörigkeit zu der betreffenden Unternehmenskategorie hat u.a. unmittelbaren Einfluss auf die (Un)möglichkeit, die in der Rechnungslegungsrichtlinie vorgesehenen Erleichterungen in Anspruch zu nehmen, sowie auf das (Nicht)bestehen der Prüfungspflicht von Jahresabschlüssen.

Der Entwurf soll vom Ministerrat im II. Quartal 2024 verabschiedet werden, und die Frist für die Implementierung der CSRD ins inländische Recht läuft am 6. Juli 2024 ab. Federführend bei dem Entwurf ist das Finanzministerium. 

Haben Sie Fragen zur nichtfinanziellen Berichterstattung, so setzen Sie sich bitte mit unseren Experten in Verbindung.

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Maciej Ogórek

Attorney at law (Polen)

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