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Gesetz zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie vom Staatspräsidenten unterzeichnet

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​Maciej Ogórek 

17. Dezember 2024 


Die Umsetzung der CSRD-Richtlinie wird durch eine Novelle des Rechnungslegungsgesetzes (und anderer Gesetze) erfolgen. Nach der Annahme der Änderungsanträge des Senats durch den Sejm wurde das Gesetz an den Staatspräsidenten weitergeleitet, der es am 12. Dezember 2024 unterzeichnete. Das Gesetz wird im Gesetzblatt veröffentlicht werden und größtenteils 14 Tage nach dem Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten. 


Verabschiedung des Gesetzes – Bedeutung für polnische Unternehmer, die die im Gesetz genannten Kriterien erfüllen

  • Polnische Unternehmen werden – ähnlich wie Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten – verpflichtet sein, jährliche Nachhaltigkeitsberichte zu erstatten.
  • Die Nachhaltigkeitsberichte werden den rechtlichen Anforderungen und den Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) entsprechen müssen, die in Form einer EU-Verordnung angenommen wurden.
  • Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird der Finanzberichterstattung gleichgestellt werden, und die Nachhaltigkeitsberichte werden der Bestätigung durch Wirtschaftsprüfer unterliegen.
  • Wird kein Nachhaltigkeitsbericht erstellt, so wird das zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen.

Unternehmen, die der Berichterstattungspflicht nicht unterliegen – was wird sich ändern


Für Unternehmen, die zur Berichterstattung nicht direkt verpflichtet sind, kann die Novelle mit der Notwendigkeit verbunden sein, Daten über gesellschaftliche und ökologische Auswirkungen des Unternehmens zu sammeln. Solche Daten können von Geschäftspartnern oder Gesellschaften in der Kapitalgruppe verlangt werden, die selbstständig einen Nachhaltigkeitsbericht  erstellen werden.

Zeitplan der Einführung der neuen Regelungen


Die Berichterstattung wird obligatorisch sein:

  • ab 2024 – für Großunternehmen von öffentlichem Interesse;
  • ab 2025 – für Großunternehmen (mehr als 250 Arbeitnehmer und/oder Umsätze i.H.v. 220 Mio. PLN und/oder gesamte Aktiva im Wert von 110 Mio. PLN);
  • ab 2026 – für börsennotierte Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).​



Wenn Sie Unterstützung bei der Vorbereitung auf die neuen Anforderungen benötigen oder wenn Sie mehr über die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfahren möchten, so nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf »

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Maciej Ogórek

Attorney at law (Polen)

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