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Auswahl geeigneter Kriterien bei der Bewertung der doppelten Wesentlichkeit

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​​​​​​​​​​Edyta Maciorowska

15. Januar 2025


Die Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsfragen steht im Mittelpunkt des Prozesses der Analyse der doppelten Wesentlichkeit. Damit solche Analysen effektiv sind und messbare Vorteile bringen, ist es wichtig, geeignete Kriterien für die Bewertung der Wesentlichkeit der Auswirkungen und der finanziellen Wesentlichkeit anzuwenden. ​



INHALTSVERZEICHNIS​​​​​​​​



Warum Kriterien bestimmt werden müssen


Bei den ESRS 1 und den ESRS 2 (European Sustainability Reporting Standards – Europäische Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards) liegt der Schwerpunkt darauf, geeignete qualitative oder quantitative Schwellenwerte zur Bewertung der Wesentlichkeit der IROs (Impact, Risk, Opportunity/ Auswirkungen, Risiken und Chancen) und der damit verbundenen Offenlegungen von Informationen festzulegen. Die Punkte 53 und 59 des ESRS 2 verlangen insbesondere die Offenlegung von Informationen dazu, wie diese Schwellenwerte festgelegt oder angewendet wurden.

Die ESRS 1 verlangen von den Unternehmen, die Anwendung objektiver Kriterien unter Verwendung geeigneter quantitativer und/oder qualitativer Schwellenwerte, um die Wesentlichkeit der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen zu bewerten. Diese richtet sich nach dem Schweregrad – und im Falle potenzieller Auswirkungen auch nach der Wahrscheinlichkeit.

Wesen der Kriterien


Die Kriterien sind der Umfang, das Ausmaß und die Unabänderlichkeit der Auswirkungen bei tatsächlichen negativen und positiven Auswirkungen. Bei potenziellen negativen und positiven Auswirkungen schätzt das Unternehmen auch die Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens und bildet sie in einem geeigneten zeitlichen Rahmen ab. 

Da die meisten Auswirkungen mit finanziellen Risiken und Chancen verbunden sind, bewertet das Unternehmen grundsätzlich, ob sich aus den ermittelten Auswirkungen wesentliche finanzielle Auswirkungen ergeben. 

Festlegung der Schwellenwerte


Die Schwere einer tatsächlichen oder potenziellen negativen Auswirkung wird aus der Sicht der betroffenen Personen oder der Umwelt bewertet und anhand der folgenden Merkmale bestimmt, die der Festlegung der Schwellenwerte zugrunde liegen:

  • Ausmaß – wie schwerwiegend die Auswirkung ist (d. h. inwieweit der Zugang zu grundlegenden Lebensbedürfnissen oder Freiheiten wie Bildung, Lebensunterhalt usw. betroffen ist); 
  • Umfang – wie weitverbreitet die Auswirkungen sind (d. h. die Zahl der betroffenen Personen oder das Ausmaß der Umweltschäden);  
  • Unabänderlichkeit – Umfang, in dem die Auswirkungen behoben werden können (z. B. durch Entschädigung oder Rückgabe, ob die betroffenen Personen wieder in den Genuss des betreffenden Rechts kommen können usw.).  Die grundlegende Fragestellung ist, ob es irgendwelche Beschränkungen der Möglichkeit gibt, die Umwelt oder die betroffenen Personen in einen Zustand zurückzuversetzen, der ihrem Zustand vor Eintritt der negativen Auswirkung zumindest gleich bzw. gleichwertig ist.
Schweregrads der tatsächlichen Auswirkungen
grafische Darstellung des Schweregrads der tatsächlichen Auswirkungen


* Beispiel aus den EFRAG IG 1. Bitte beachten Sie, dass die grafische Darstellung in dieser Abbildung nur zur Veranschaulichung eines möglichen Ansatzes bei der Visualisierung der Schlussfolgerungen aus der Bewertung der Kriterien für die Wesentlichkeit der Auswirkungen dient. Nach ESRS 2 IRO-1 muss das Unternehmen auch erklären, wie es die Wesentlichkeit der Auswirkungen bestimmt hat, einschließlich der verwendeten qualitativen und quantitativen Schwellenwerte.

Worauf die Schwierigkeiten bei der Bewertung des Schweregrads der Auswirkungen zurückzuführen sind


Anhand der vorgefertigten Liste potenzieller Auswirkungen in der ESRS 1 AR 16, könnte man meinen, dass es nicht allzu kompliziert ist, diese Fragestellungen nach dem obigen Schema zu bewerten. In der Praxis ist es jedoch eine ziemliche Herausforderung für die Gesellschaften, sowohl eine vollständige Liste der Auswirkungen zu erstellen (man muss bedenken, dass die ESRS 1 AR16 nur der Ausgangspunkt für die Bewertung ist) als auch die quantitativen und qualitativen Schwellenwerte für die Bewertung angemessen zu dokumentieren und zu erläutern. 

Dies ist hauptsächlich auf Folgendes zurückzuführen:

  • Vielfalt der Tätigkeiten der Unternehmen, die in einem komplexen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Umfeld agieren;
  • Fehlen objektiver Leitlinien für die Festlegung quantitativer und qualitativer Schwellenwerte in den Vorschriften;
  • Fehlen sektorenbezogener Leitlinien.

Damit Gesellschaften in der Lage sind, objektive Kriterien für die Bewertung der Wesentlichkeit tatsächlicher und potenzieller Auswirkungen wirksam festzulegen, sollten sie in erster Linie den Zweck der Berichterstattung im Auge behalten und wissenschaftliche und branchenspezifische Ausarbeitungen sowie eigene Beobachtungen des Unternehmens heranziehen, nicht zu vergessen den Dialog mit den Interessenträgern.

Vorteile einer angemessenen Quantifizierung der Schwellenwerte


Die Skala der Bewertung ermöglicht es, die Ergebnisse der Analyse zu strukturieren und zu quantifizieren, es können u. a. verschiedene Aspekte der Auswirkung und des Risikos verglichen, Prioritäten gesetzt und Fortschritte überwacht werden. 

Die Wahl der Kriterien und der Skala wirkt sich auch auf die Glaubwürdigkeit des gesamten Prozesses aus. Mit einem objektiven und messbaren Ansatz lassen sich subjektive Bewertungen vermeiden - klar definierte Kriterien eliminieren das Risiko, dass die Analyse von persönlichen Meinungen abhängt - und lässt sich die Transparenz erhöhen - Organisationen, die ihre Bewertungskriterien und -methoden offen kommunizieren, schaffen Vertrauen bei Interessenträgern wie Investoren, Partnern oder lokalen Gemeinschaften.

Das endgültige Ziel jeder Bewertung ist, dass die Organisation die für das Treffen der Entscheidungen erforderlichen Daten erhält. Gut gewählte Kriterien und Skalen helfen dabei, Chancen zu erkennen - z. B. ob durch die Einführung neuer Technologien Emissionen reduziert werden können und gleichzeitig Geld gespart werden kann - und Risiken zu minimieren - es können Bereiche identifiziert werden, die sich negativ auf die Tätigkeit der Organisation auswirken können, wie z. B. regulatorische Risiken oder Risiken im Bereich des Renommees.

Klar definierte Kriterien und Skalen erleichtern erheblich die Berichterstattung über die Ergebnisse und bilden die Grundlage für Vergleiche von Berichten und Daten zwischen Zeiträumen und Gesellschaften.

Schlussfolgerungen​

Die Auswahl geeigneter Kriterien und die Festlegung der Skala bilden die Grundlage für eine wirksame Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Rahmen der Nachhaltigkeit. Dadurch wird der Bewertungsprozess umfassend, objektiv und strategisch gesehen von Nutzen. Organisationen, die auf diese Elemente Wert legen, steigern nicht nur ihre Effizienz, sondern schaffen auch eine dauerhafte Grundlage für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Entwicklung.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie bei der Bewertung der doppelten Wesentlichkeit geeignete Kriterien angewandt haben setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung​. Unsere Experten analysieren für Sie die Auswahl der Kriterien bei der Bewertung der doppelten Wesentlichkeit.

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Edyta Maciorowska

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