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Windenergie-Leistungsrekord und Auswirkung auf das Polnische Landesenergiesystem

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​​​​​​​​​​​​​​​​​Piotr Mrowiec

3. März 2017

 

Der 3. Januar 2017 ging in die Geschichte der polnischen Windenergie ein. An diesem Tag wurde infolge des vom Tief „Alex” verursachten, seit mehreren Jahren stärksten Sturms an der Ostsee der Rekord an Erzeugung von Windenergie pro Stunde gebrochen.


Windenergie-Rekord


Aufgrund der günstigen Wetterverhältnisse konnten die Windkraftanlagen in Polen eine Rekordmenge an Windenergie pro Stunde erzeugen. Gemäß den schon zum 9. Januar 2017 aktualisierten Daten, die auf der Börseninformationsplattform Börseninformationsplattform veröffentlicht wurden, wurde am 3. Januar 2017
am Abend der höchste Wert der tatsächlichen Windenergieerzeugung gemessen. Der Höhepunkt wurde um 22 Uhr erreicht – zu diesem Zeitpunkt wurden 5006 MW pro Stunde erzeugt. Zum ersten Mal wurden mehr als 5 GW Windenergie erzeugt. Der alte Rekord mit fast 4900 MW stammt vom Ende des Vorjahres (26. Dezember 2016). Diese Windenergiemenge war ein Test für das Landesenergiesystem, das nie gezwungen war, so große Energiemenge aus instabiler Quelle aufzunehmen. Dies insbesondere deswegen, weil die Rekorderzeugung innerhalb der Nachtstunden erfolgte, wenn der Bedarf an Energie am geringsten ist.


Erzeugungsanlagen im Landesenergiesystem


Der Übertragungsnetzbetreiber schätzt den Planbedarf an Energie. Auf dieser Grundlage wird der sog. Tageskoordinationsplan festgelegt. Aus diesem Grund sind auf der Börseninformationsplattform parallele Diagramme nebeneinander ersichtlich: eines von ihnen zeigt die planmäßige Erzeugung für einen ausgewählten Tag (Planbedarf), und das andere präsentiert bereits die tatsächliche Leistungserzeugung. Diese Werte liegen gewöhnlich recht nah beieinander, die Leistung aus den zentral disponierten Energieanlagen darf aber nie unter dem technischen Minimum liegen.


Ist die tatsächliche Erzeugung kleiner als der tatsächliche Energiebedarf, so nutzt das Landesenergiesystem die Leistung von Regelkraftwerken, d.h. Kraftwerken, welche die fehlende Energie schnell erzeugen können. In Polen sind das Spitzenlast-Pumpenkraftwerke. Kann aber – sogar nach der Einschaltung von Regelkraftwerken – die Energie nicht geliefert werden, die für den laufenden Bedarf ausreichend ist, so besteht das Blackout-Risiko. Das Gegenteil davon ist die Situation, wenn die erzeugte Energiemenge den laufenden Bedarf überschreitet. Dann müssen einige Erzeugungsquellen ausgeschaltet werden, um überflüssige Kosten der Energieerzeugung zu vermeiden. Es ist zu betonen, dass das technische Minimum immer aus JWCD-Energieanlagen stammen muss. Wäre z.B. der laufende Bedarf kleiner als die jetzt erzeugte Energie und würde das technische Minimum erreicht und würde die restliche Erzeugung aus Windkraftanlagen stammen, so müssten leider die letztgenannten teilweise abgeschaltet werden. Beispiel: Am 3. Januar 2017 um 22 Uhr betrug der Bedarf an Energie ca. 16 GW. Aufgrund des sog. technischen Minimums wurde eine Leistung von ca. 10 GW erzeugt, und die Windkraftanlagen lieferten 5 GW. In diesem Fall wurde die erzeugte Energie voll ausgenutzt. Betrüge aber der Bedarf 13 GW, so würde der Überschuss von 2 GW aus der Windenergieerzeugung nicht genutzt. Mehr noch: Der Betreiber des Landesenergiesystems müsste zur Leistungsbilanzierung die Entscheidung treffen, die Arbeit der Windmühlen zu beschränken. Zugleich würden die Eigentümer der Windkraftanlagen nicht am Verkauf der erzeugten Energie verdienen. Das polnische Recht enthält keine direkten diesbezüglichen Vorschriften. Daher kann aufgrund der zivilrechtlichen Vorschriften nicht ausgeschlossen werden, dass die Windenergieerzeuger eine Entschädigung für entgangene Vorteile und entstandene Verluste wegen der Beschränkung bzw. Abschaltung der gebrauchsfähigen Windkraftanlagen verlangen können. Die Verluste sind umso höher, als die Windkraftanlagen bei sehr guten Windverhältnissen abgeschaltet würden, wodurch die Menge der potentiell nicht genutzten Energie auch erheblich wäre.


Planmäßige Erzeugung und tatsächliche Erzeugung


Der Übertragungsnetzbetreiber schätzt den Planbedarf an Energie. Auf dieser Grundlage wird der sog. Tageskoordinationsplan festgelegt. Aus diesem Grund sind auf der Börseninformationsplattform parallele Diagramme nebeneinander ersichtlich: eines von ihnen zeigt die planmäßige Erzeugung für einen ausgewählten Tag (Planbedarf), und das andere präsentiert bereits die tatsächliche Leistungserzeugung. Diese Werte liegen gewöhnlich recht nah beieinander, die Leistung aus den zentral disponierten Energieanlagen darf aber nie unter dem technischen Minimum liegen.


Ist die tatsächliche Erzeugung kleiner als der tatsächliche Energiebedarf, so nutzt das Landesenergiesystem die Leistung von Regelkraftwerken, d.h. Kraftwerken, welche die fehlende Energie schnell erzeugen können. In Polen sind das Spitzenlast-Pumpenkraftwerke. Kann aber – sogar nach der Einschaltung von Regelkraftwerken – die Energie nicht geliefert werden, die für den laufenden Bedarf ausreichend ist, so besteht das Blackout-Risiko. Das Gegenteil davon ist die Situation, wenn die erzeugte Energiemenge den laufenden Bedarf überschreitet. Dann müssen einige Erzeugungsquellen ausgeschaltet werden, um überflüssige Kosten der Energieerzeugung zu vermeiden. Es ist zu betonen, dass das technische Minimum immer aus JWCD-Energieanlagen stammen muss. Wäre z.B. der laufende Bedarf kleiner als die jetzt erzeugte Energie und würde das technische Minimum erreicht und würde die restliche Erzeugung aus Windkraftanlagen stammen, so müssten leider die letztgenannten teilweise abgeschaltet werden. Beispiel: Am 3. Januar 2017 um 22 Uhr betrug der Bedarf an Energie ca. 16 GW. Aufgrund des sog. technischen Minimums wurde eine Leistung von ca. 10 GW erzeugt, und die Windkraftanlagen lieferten 5 GW. In diesem Fall wurde die erzeugte Energie voll ausgenutzt. Betrüge aber der Bedarf 13 GW, so würde der Überschuss von 2 GW aus der Windenergieerzeugung nicht genutzt. Mehr noch: Der Betreiber des Landesenergiesystems müsste zur Leistungsbilanzierung die Entscheidung treffen, die Arbeit der Windmühlen zu beschränken. Zugleich würden die Eigentümer der Windkraftanlagen nicht am Verkauf der erzeugten Energie verdienen.

 

Das polnische Recht enthält keine direkten diesbezüglichen Vorschriften. Daher kann aufgrund der zivilrechtlichen Vorschriften nicht ausgeschlossen werden, dass die Windenergieerzeuger eine Entschädigung für entgangene Vorteile und entstandene Verluste wegen der Beschränkung bzw. Abschaltung der gebrauchsfähigen Windkraftanlagen verlangen können. Die Verluste sind umso höher, als die Windkraftanlagen bei sehr guten Windverhältnissen abgeschaltet würden, wodurch die Menge der potentiell nicht genutzten Energie auch erheblich wäre.

 

Sind Sie an den Einzelheiten zu diesem Thema oder Rechtsberatung in Polen interessiert, so stehen Ihnen die Experten von Rödl & Partner aus den Büros in Breslau, Danzig, Gleiwitz, Krakau, Posen und Warschau gerne zur Verfügung.

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