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Obligatorische Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen ab dem 1. Januar 2025

PrintMailRate-it

​​​​​Joanna Lech und Karolina Sieraczek

4. Dezember 2024


Mit dem Gesetz über Elektromobilität und alternative Kraftstoffe werden ab dem 1. Januar 2025 neue Pflichten für Unternehmer eingeführt – sie betreffen insbesondere das Vorhalten von Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Entwicklung der Infrastruktur für die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu beschleunigen – bisher war die Dichte von Ladestationen definitiv unzureichend.  

Die neuen Pflichten umfassen u.a. das Verfügen über eine bestimmte Anzahl von Ladestationen und von Kanälen für elektrische Leitungen und Kabel, je nach Art der Immobilie, einem eventuell andauernden Bauprozess und der Unternehmensgröße.  

Kurz gefasst gelten die neuen Pflichten in erster Linie für Großunternehmen, die Eigentümer von Immobilien mit Parkplätzen sind. 

Unsere Unterstützung für Sie


Wenn Sie sich vergewissern wollen, ob die sich aus diesem Gesetz ergebenden Pflichten für Ihr Unternehmen gelten, setzen Sie sich bitte mit uns in VerbindungWir werden gemeinsam überprüfen, ob und ggf. in welchem Umfang Ihr Unternehmen den neuen Unterschriften unterliegt. ​


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