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Beginn von grenzüberschreitenden EE-Ausschreibungen in Polen

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Piotr Mrowiec

8. November 2016

 

Am 1. Juli 2016 trat die Änderung des Gesetzes über Erneuerbare Energien (nachfolgend: EE-Gesetz) in Kraft. Zu den Neuigkeiten gehört u.a. die Möglichkeit der Teilnahme an Ausschreibungen für Erzeuger elektrischer Energie aus Erneuerbaren Energien in EE-Anlagen außerhalb der Republik Polen und außerhalb des Gebietes der ausschließlichen Wirtschaftszone.


Das Ausschreibungssystem besteht darin, dass die Regierung eine bestimmte Menge Erneuerbarer Energie bestellt und ihre Erzeuger dann an einer Ausschreibung teilnehmen. Die Ausschreibung gewinnt derjenige, der die besten Bedingungen vorschlägt. Der Vorteil dieser Lösung besteht vor allem darin, dass ein bis zu 15 Jahren dauernder Zeitraum ausgehandelt werden kann, in dem die elektrische Energie gekauft werden muss.


Die Novellierung des EE-Gesetzes ermöglicht jetzt die Teilnahme an Ausschreibungen auch für Erzeuger elektrischer Energie aus Erneuerbaren Energien in EE-Anlagen außerhalb der Republik Polen und außerhalb des Gebietes der ausschließlichen Wirtschaftszone (die außerhalb des Hoheitsgewässers gelegen ist und an dieses Hoheitsgewässerangrenzt). Menge und Wert der im jeweiligen Jahr zu verkaufenden elektrischen Energie wird von dem Energieminister festgelegt, wobei das Volumen der zu verkaufenden elektrischen Energie 5% der Menge der im Rahmen einer Ausschreibung im Vorjahr insgesamt verkauften elektrischen Energie nicht überschreiten darf. Im Entwurf der ersten Verordnung wurde vorgesehen, dass im Jahre 2017 im Rahmen einer grenzüberschreitenden Ausschreibung 365 257 MWh elektrische Energie im Wert von 152.532.449,00 PLN verkauft werden können. Bei Ermittlung dieses Wertes wurde als Einzelpreis für die elektrische Energie aus den EE-Anlagen, unter Berücksichtigung der Grundsätze der jährlichen Aufwertung, ein Betrag von 360,00 PLN/MWh zugrunde gelegt. Diese Verordnung soll am 30.11.2016 in Kraft treten.


Das EE-Gesetz regelt darüber hinaus die Bedingungen der Teilnahme an Ausschreibungen. Das sind:

 

  • Abschluss eines internationalen Abkommens zwischen der Republik Polen und dem Staat, in dem sich diese Anlage befinden wird, womit die gegenseitige Nutzung des Fördersystems für die Erzeugung elektrischer Energie aus Erneuerbaren Energien garantiert wird;
  • Gewährleistung der physischen Übertragung elektrischer Energie in das Übertragungsnetz in der Republik Polen aus dem Land, in dem diese Anlage installiert wurde.


In den neuen Vorschriften hat der Gesetzgeber auch andere zusätzliche Bedingungen vorgesehen, die von den Erzeugern erfüllt werden müssen, die eine Erklärung über die Teilnahme an einer Ausschreibung abgeben möchten. Dazu gehören die Übereinstimmung der erzeugten elektrischen Energie mit einigen europäischen Vorschriften, die Bestätigung der Energieerzeugung durch den dazu berechtigten Rechtsträger mit Überprüfung der Angaben, die entsprechende Abrechnung der staatlichen Beihilfe im Falle deren Gewährung sowie die Erfüllung einiger formeller Anforderungen.


Ein potenzieller Kandidat zum Abschluss des internationalen Abkommens über die grenzüberschreitende EE-Ausschreibung scheint Deutschland zu sein, und zwar im Hinblick auf den stabilen und entwickelten EE-Markt. Solche Projekte wurden dort in Vereinbarung mit Dänemark für Solarkraftwerke bereits geplant. Es ist somit möglich, dass eben Deutschland zum Partner der grenzüberschreitenden EE-Ausschreibungen in Polen werden wird – dies umso mehr, als dieses Land mit anderen europäischen Staaten zusammenarbeiten will.

 

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Piotr Mrowiec

Attorney at law (Polen)

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