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Arten der Berechnung der Preisobergrenze – neue Verordnung

PrintMailRate-it

​Jakub Plebański

14. November 2022


Am 9. November 2022 hat der Ministerrat eine Verordnung über die Berechnung der Preisobergrenze veröffentlicht. Sie ist die Grundlage für die Berechnung der Beiträge zum Fonds für die Auszahlung der Preisdifferenz (Fundusz Wypłaty Różnicy Ceny) durch die Erzeuger von Energie aus erneuerbaren Quellen.
 
Der Fonds soll der Einführung einer Obergrenze für die Einnahmen der Erzeuger von Energie aus erneuerbaren Quellen dienen, von denen – nach Absicht der Regierung – derjenige Teil, der über die festgesetzte Obergrenze hinausgeht, zur Unterstützung anderer Teilnehmer am Energiemarkt herangezogen werden soll.
 

Grundlage für die Festsetzung von Obergrenzen

 
Gemäß der Verordnung sollen Grundlage für die Festsetzung der Obergrenze von Einnahmen die Referenzpreise für Energie aus erneuerbaren Quellen gemäß Art. 77 Abs. 3 Pkt. 1 EE-Gesetz sein, die zum Tag der Abführung der Beiträge zu dem Fonds ermittelt wurden.
 
Bei Erzeugern, die im Auktionssystem abrechnen – bezüglich der von diesen Erzeugern außerhalb dieses Systems verkauften Energiemenge – wird die Grundlage für die Berechnung der Preisobergrenze der im Rahmen des Auktionsgebots ermittelte Preis sein, der proportional anhand des allgemeinen Verbraucherpreisindexes aus dem vorhergehenden Kalenderjahr, der durch eine Mitteilung des Präsidenten des Hauptstatistikamtes bekannt gegeben wird, angepasst wird.  

 
Bei jeglichen Fragen zu den neuen Regulierungspflichten, die Energieunternehmen obliegen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Jakub Plebański

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