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Änderungen bei der Einkommensteuer 2024

PrintMailRate-it

​​​​​​Monika Spotowska

27. Mai 2024


Die Ankündigungen der Regierung und die vorbereiteten Gesetzesentwürfe deuten darauf hin, dass das Jahr 2024 eine Zeit der Änderungen in der Einkommensteuer sein wird. 

 
Das Finanzministerium arbeitet an Regelungen im Bereich der Einkommensteuer nach dem Zuflussprinzip und an Änderungen des Krankenversicherungsbeitrags, während das Ministerium für Entwicklung und Technologie Regelungen im Bereich der Beitragsfreistellung von Unternehmern vorbereitet hat. 
 

Beitragsfreistellung 

 
Die Vorschriften über die Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen sind an Kleinstunternehmer gerichtet. Sie werden für einen Monat im Jahr keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Die Beitragsfreistellung wird Steuerpflichtige betreffen, die eine außerlandwirtschaftliche Gewerbetätigkeit ausüben, und die zum Tag der Antragstellung:
 
  • im letzten Monat max. 10 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte angemeldet haben,
  • in mindestens einem der zwei letzten Kalenderjahre jährliche Einnahmen aus außerlandwirtschaftlicher Gewerbetätigkeit von höchstens 2 Mio. PLN oder in den letzten beiden Jahren keine Einnahmen erzielt haben,
  • in dem Kalenderjahr vor dem Jahr der Antragstellung und in der Zeit zwischen dem Beginn des Kalenderjahres der Antragstellung und dem Tag der Antragstellung keine außerlandwirtschaftliche Gewerbetätigkeit für einen früheren Arbeitgeber ausgeübt haben,
  • in dem Kalendermonat vor dem Monat der Antragstellung der Alters-, Invalidenrenten- und Unfallversicherungspflicht aufgrund der Ausübung einer außerlandwirtschaftlichen Gewerbetätigkeit unterlagen.
 
In dem Monat, in dem der Unternehmer die Beitragsfreistellung in Anspruch nimmt, werden die Sozialversicherungsbeiträge durch einen Zuschuss aus der Staatskasse in den Sozialversicherungsfonds finanziert. Das Gesetz wartet auf die Unterschrift des Staatspräsidenten; die Regelungen werden vier Monate nach der Bekanntmachung in Kraft treten.
 

Einkommensteuer nach dem Zuflussprinzip 

 
Inzwischen wird auch an der Einführung der Einkommensteuer nach dem Zuflussprinzip gearbeitet. Sie wird freiwillig sein und ist an Unternehmer gerichtet, die eine selbständige Gewerbetätigkeit  ausüben und deren Einnahmen im Vorjahr 250.000 EUR nicht überstiegen, sowie an Unternehmer, die eine Gewerbetätigkeit aufnehmen. 

Die Einkommensteuer nach dem Zuflussprinzip wird Unternehmern zur Verfügung stehen, die die Einkommensteuer wie folgt abrechnen:
 
  • nach der Steuerskala,
  • IP-BOX,
  • Einheitssteuer,
  • Pauschalsteuer auf die erfassten Einnahmen.
 

Krankenversicherungsbeitrag 

 
Die Unternehmer wünschen sich vor allem eine Änderung der Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags und eine Rückkehr zu den Regeln von vor der „Polnischen Neuordnung". Das Finanzministerium hat die Prämissen für einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Krankenversicherungsbeitrags veröffentlicht. 

Die Einzelheiten finden Sie hier »  
 
Die Experten von Rödl & Partner verfolgen und analysieren laufend jegliche Änderungen. Möchten Sie mehr erfahren? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

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Monika Spotowska

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

Associate Partner

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