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Das Ministerium kündigt Änderungen beim Krankenversicherungsbeitrag für Unternehmer an

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​Monika Spotowska

22. März 2024


Am 21. März fand eine Pressekonferenz statt, auf der die geplanten Änderungen bei der Berechnung und der Zahlung des Krankenversicherungsbeitrags ab 2025 angekündigt wurden. Die Änderungen sollen für Unternehmer bei allen Besteuerungsformen gelten und in einer erheblichen Vereinfachung der Berechnung dieser Abgabe bestehen.

Das Ministerium schlägt Folgendes vor:


für alle Unternehmer, die nach der Steuerskala abrechnen:


  • einen festen Krankenversicherungsbeitrag von 9 Prozent auf 75 Prozent des Mindestlohns;


für Unternehmer, die nach der sog. Einheitssteuer abrechnen:


  • einen festen Krankenversicherungsbeitrag von 9 Prozent auf 75 Prozent des Mindestlohns, wenn das Einkommen des Unternehmers das Zweifache des voraussichtlichen Durchschnittslohns nicht übersteigt;
  • und einen Beitrag in Höhe von 4,9 Prozent auf das über der oben genannten Schwelle liegende Einkommen;
  • außerdem ist die Möglichkeit der Zahlung von „Vorauszahlungen“ auf den Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 1/12 des im vorangegangenen Steuerjahr ausgewiesenen Einkommens vorgesehen;


für Unternehmer, die nach der Pauschalsteuer auf erfasste Einnahmen abrechnen:


  • einen festen Krankenversicherungsbeitrag von 9 Prozent auf 75 Prozent des Mindestlohns, wenn die Einnahmen des Unternehmers das Vierfache des voraussichtlichen Durchschnittslohns nicht übersteigen;
  • und einen Beitrag in Höhe von 3,5 Prozent auf die über der oben genannten Schwelle liegenden Einnahmen;


für alle Unternehmer, die nach der Steuerkarte abrechnen:


  • einen pauschalen Krankenversicherungsbeitrag von 9 Prozent auf 75 Prozent des Mindestlohns.


Bei keiner dieser Besteuerungsformen ist es möglich, den Krankenversicherungsbeitrag von der Einkommensteuer abzuziehen.
 
Nach den Prognosen sollen fast 93 % der Unternehmer von den Änderungen profitieren. Die meisten Unternehmer werden einen Beitrag von ca. 310 PLN pro Monat zahlen. Verlieren sollen Spitzenverdiener, die nach der Pauschalsteuer auf erfasste Einnahmen abrechnen. 
 
Am Ende des Jahres, wenn die Ankündigungen des Ministeriums die Form konkreter Rechtsvorschriften annehmen, erwartet die Unternehmer eine erneute Analyse der Begründetheit der Wahl der betreffenden Besteuerungsform für ihr Unternehmen.
 
Haben Sie Fragen zu den bevorstehenden Änderungen? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung​.

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Monika Spotowska

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

Associate Partner

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