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Polnische Neuordnung 3.0: Verrechnungspreise und andere Änderungen im polnischen Körperschaftsteuergesetz

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​Daria Walkowiak-Dobner

25. Oktober 2022


Am 21. Oktober 2022 hat der Präsident den Entwurf einer Novelle des Körperschaftsteuergesetzes und einiger anderer Gesetze unterzeichnet.  
 
Zu den wichtigsten Änderungen gehört die vollkommene Abschaffung der Dokumentationspflicht für Geschäfte mit mittelbarem Bezug zu Steueroasen.
 
Nach den neuen Verrechnungspreisvorschriften werden die Steuerpflichtigen nicht mehr verpflichtet sein, bei jedem Geschäft den wirtschaftlichen Eigentümer der Forderung anzugeben – auch nicht bei Geschäften zwischen unabhängigen Unternehmen, die die Dokumentationsschwellen überschreiten. Bisher mussten in solchen Fällen vor allem bei Großunternehmen oft bis zu mehreren Tausend Geschäfte untersucht werden.
 
Auf der Grundlage der Übergangsvorschriften finden die für die Steuerpflichtigen günstigen Regelungen auf Geschäfte Anwendung, die vor dem 1. Januar 2021 begonnen und noch nicht beendet wurden oder die nach dem 31. Dezember 2020 abgeschlossen wurden.
 

Sonstige Änderungen 

 
Es ändern sich nicht nur die Vorschriften über die Verrechnungspreise. Das Gesetz sieht u.a. Folgendes vor: 
 
  • Aufhebung der Vorschriften über die sog. verdeckte Dividende; 
  • Befreiung von der Mindeststeuer im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2023;
  • Modifizierung der Vorschriften über die Steuer auf verlagerte Einkünfte; 
  • Änderungen bei beherrschten ausländischen Unternehmen;
  • Änderungen bei der Quellensteuer (WHT); 
  • Änderungen bei der Abrechnung ausgewählter Kosten der Fremdfinanzierung als abzugsfähige Betriebsausgaben; 
  • Änderungen bei der Körperschaftsteuer nach estnischer Art.  
 
Das Gesetz soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten – mit Ausnahme der Vorschriften über Verrechnungspreise, die am Tag nach der Veröffentlichung des Gesetzes gelten werden.
 
Einige Regelungen werden jedoch rückwirkend in Kraft treten – zum 1. Januar 2022, und zwar:
 
  • ausgewählte Vorschriften zu den Kosten der Fremdfinanzierung;
  • die Befreiung von der Mindeststeuer.
 

Inflationsschutzschild 

 
Das Gesetz verlängert auch die Geltung des Inflationsschutzschildes bis zum 31. Dezember 2022. Dies bedeutet u.a., dass die vorübergehende Senkung der Umsatzsteuer für Folgendes aufrechterhalten wird: Lebensmittel, Motorentreibstoffe, Erdgas, Strom und Wärmeenergie, Dünger und andere Mittel zur Unterstützung der Landwirtschaft.
 
Sollten Sie Fragen zu den Änderungen im Zusammenhang mit der polnischen Neuordnung haben, so stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

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Daria Walkowiak-Dobner

Attorney at law (Polen)

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