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Die Polnische Neuordnung – Änderungen für Personen, die den steuerlichen Wohnsitz nach Polen verlegen

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 ​Anna Rucińska

31. August 2021

Die im Rahmen der Polnischen Neuordnung geplanten Änderungen sehen eine neue Form der Pauschalbesteuerung der ausländischen Einnahmen für diejenigen Personen vor, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Polen verlegen.


Ein Steuerpflichtiger, der sich für diese Art und Weise der Besteuerung entscheidet, wird verpflichtet sein, auf Einnahmen aus im Ausland gelegenen Quellen Steuer in Höhe eines Pauschalbetrags von 200 Tsd. PLN jährlich, unabhängig von der Höhe dieser Einnahmen, zu zahlen.


Die Inanspruchnahme der Pauschale auf ausländische Einnahmen wird von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig gemacht. Eine der Voraussetzungen ist die Tragung von Aufwendungen für das Wirtschaftswachstum, die Entwicklung der Wissenschaft und des Bildungswesens, den Schutz des kulturellen Erbes oder die Förderung der Körperkultur in einer Gesamthöhe von mindestens 100 Tsd. PLN im Jahr.


Die von einem Steuerpflichtigen in Polen erzielten Einkünfte werden nach den üblichen Grundsätzen besteuert.


Vergünstigung für die Rückkehr nach Polen


Die geplante Vergünstigung für die Rückkehr nach Polen betrifft Personen, die  mindestens 3 Jahre im Ausland  gewohnt und gearbeitet haben und sich dafür entscheiden, den steuerlichen Wohnsitz nach Polen zu verlegen.


Die Vergünstigung kann 4 Jahre in Anspruch genommen werden. Dies wird es dem Steuerpflichtigen erlauben, im ersten Jahr 50% der geschuldeten Steuer für das von ihm gewählte Basisjahr (d.h. das Jahr, in dem der steuerliche Wohnsitz geändert wurde, bzw. das folgende Steuerjahr) abzuziehen. Im zweiten Jahr wird dies 50% der geschuldeten Steuer für das erste Jahr der Inanspruchnahme der Vergünstigung sein.


Für Personen, die nach Polen zurückkehren, wurden auch bestimmte Vergünstigungen im Bereich der Sozialversicherung vorgesehen.


Sollten Sie weitere Fragen haben, so setzen Sie sich bitte mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung. ​​​​

Kontakt

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Monika Bartosiewicz

Tax adviser (Polen)

Associate Partner

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