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Die Polnische Neuordnung – Änderungen bei der Führung von Aufzeichnungen und Handelsbüchern

PrintMailRate-it

​​​18. August 2021

 

Die Polnische Neuordnung wird für Unternehmer neue Pflichten bei der Führung von Aufzeichnungen und Handelsbüchern mit sich bringen.


Ab 2023 werden Unternehmer verpflichtet sein, Wirtschaftsvorfälle ausschließlich elektronisch zu erfassen und die Aufzeichnungen an das Finanzamt in Form einer logischen Struktur zu übermitteln – ähnlich, wie es gegenwärtig bei der SAF-T „JPK_VAT“ der Fall ist.


Die Einkommensteuerpflichtigen werden folgende Aufzeichnungen EDV-gestützt führen müssen:

 

  • Handelsbücher;
  • Einnahmen- und Ausgabenbücher;
  • Verzeichnisse der Sachanlagen und immateriellen Wirtschaftsgüter.


Die Unternehmer werden die Daten nach dem Stand zum Ende des Monats bzw. Quartals (je nachdem, wie die Steuervorauszahlungen ermittelt werden) und zusätzlich nach Ende des Steuerjahres innerhalb der Frist für die Abgabe des Jahressteuererklärung übersenden müssen.


Die Körperschaftsteuerpflichtigen haben die Handelsbücher elektronisch oder eine vereinfachte Erfassung der Einnahmen und Ausgaben zu führen und sie anschließend bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Steuererklärung zu übersenden, d.h. bis Ende des 3. Monats nach Ende des Steuerjahres.


Der Finanzminister wird durch eine Verordnung den Umfang der zusätzlichen Angaben, um die die geführten Aufzeichnungen zu ergänzen sind, festlegen oder bestimmte Rechtsträger von der Pflicht zu deren Vorlage befreien können (dies betrifft Einkommensteuerpflichtige).


Sollten Sie Fragen zu den geplanten Änderungen haben, so setzen Sie sich bitte mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung. ​

Kontakt

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Joanna Biguszewska

Auditor (Polen)

Associate Partner

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