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Verbraucherschutz – mögliche Einführung von Höchstpreisen

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Anastazja Niedzielska-Pitera

27. April 2020

 

Mit dem Gesetz vom 31. März dieses Jahres wurde die Möglichkeit eingeführt, Höchstpreise sowie maximale Groß- und Einzelhandelsmargen für Waren oder Dienstleistungen, die für den Schutz der Gesundheit bzw. die Sicherheit der Menschen sowie für die Haushaltsführungskosten von Bedeutung sind, festzulegen. In diesem Artikel erläutern wir, wer solche Entscheidungen treffen wird und welche Güter von den neuen Beschränkungen betroffen sind.

 

Höchstpreis


Der Höchstpreis ist ein von den Behörden festgelegter Preis, über dem Waren oder Dienstleistungen nicht verkauft werden dürfen. Die Festlegung von Höchstpreisen ist eine Form des staatlichen Eingriffs in die Wirtschaft und soll die Verbraucher vor Preisspekulationen schützen. Eine zu niedrige Festlegung des Höchstpreises kann zu einem Mangel an bestimmten Waren auf dem Markt führen. Infolgedessen wird nicht jeder ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung erwerben können. Eine weitere Folge der Preisregulierung kann die Verschlechterung der Qualität der Waren sein, für die ein Höchstpreis festgelegt wurde.

 

Anwendungsbereich


Gemäß dieser Vorschrift können Beschränkungen für Waren oder Dienstleistungen gelten, „die für den Schutz der Gesundheit oder die Sicherheit der Menschen oder für die Haushaltsführungskosten von Bedeutung sind“. Zu den für den Gesundheitsschutz in der gegenwärtigen Situation wichtigen Waren gehören zweifelsohne:

 

  • Arzneimittel;
  • Schutzmasken;
  • Einweghandschuhe;
  • Desinfektionsmittel;
  • eventuell andere Gegenstände für den persönlichen Schutz von medizinischem Personal.

 

Vielmehr Zweifel weckt die Bestimmung der Produkte und Dienstleistungen, die für die Haushaltsführungskosten von Bedeutung sind. Die Beschreibung in der Vorschrift lässt  eine weite Auslegung dieses Begriffs zu. Es kann daher der Schluss gezogen werden, dass Lebensmittel, Versorgungsanschlüsse und Reinigungsmittel ein wichtiger Bestandteil der Haushaltsführungskosten sind und deren Preise daher Beschränkungen unterliegen können.

 

Zuständige Behörde für die Festlegung der Höchstpreise


Die neuen Vorschriften sehen vor, dass die Höchstpreise vom Wirtschaftsminister in Absprache mit dem Gesundheitsminister und dem Landwirtschaftsminister festgelegt werden, und zwar im Wege einer Verordnung. Bei der Festlegung der Höchstpreise sollen die Behörden nicht nur die Preise vor der Epidemiegefahr, sondern auch begründete Änderungen der Produktions- und Vertriebskosten berücksichtigen. Das Gesetz legt jedoch keine zusätzlichen Faktoren fest und lässt den Behörden somit große Freiheit bei der Festlegung der Höchstpreise.

 

Wie hohen Preisen entgegengewirkt werden kann


Zu beachten ist, dass die Preise während der Epidemie aus verschiedenen Gründen steigen, u.a. aufgrund der gestiegenen Kosten für Rohstoffe oder Transport. Auch die Umqualifizierung des Tätigkeitsumfangs einiger Unternehmen (z.B. von der Herstellung von Alkohol in die Herstellung von Desinfektionsmitteln) verursacht zusätzliche Kosten, die sich in Preisen niederschlagen. Zu bemerken ist, dass der Staat über verschiedene Instrumente verfügt, die Preiserhöhungen entgegenwirken können. Bei einem erhöhten Bedarf nach bestimmten Gütern, z.B. Masken oder Handschuhen, kann der Staat eine zusätzliche Produktion anordnen. Die Festlegung von Höchstpreisen ist nicht der beste Weg, um Spekulationspreisen entgegenzuwirken. Trotz der sehr hohen Finanzstrafen für eine Überschreitung der Grenzwerte (bis zu 5 Mio. PLN) gibt es keine Instrumente, die eine vollständige staatliche Kontrolle in dieser Hinsicht ermöglichen würden. Dies bedeutet, dass sowieso Produkte zu Spekulationspreisen auftauchen werden, die auf dem sog. Grauen Markt gekauft werden können, sollte es zu einem Mangel bestimmter Waren auf dem Markt kommen. Gleichzeitig ist zu beachten, dass viele verantwortungsbewusste Unternehmer ankündigen, die Preise freiwillig auf ihrem aktuellen Niveau zu halten. Dies ermöglicht die Beibehaltung des wirtschaftlichen Gleichgewichts und einen angemessenen Verbraucherschutz.


Sind Sie an diesem Thema interessiert, so stehen Ihnen unsere Experten jederzeit gerne zur Verfügung.

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Anastazja Niedzielska-Pitera

Attorney at law (Polen)

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