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Das Programm „Die Polnische Neuordnung“ vs. Änderungen im Steuersystem

PrintMailRate-it

 

Bartosz Fuchs

24. Mai 2021

 

Am 15. Mai 2021 wurde das Programm „Die Polnische Neuordnung“ vorgestellt. Gemäß den Ankündigungen hat es vor allem zum Zweck, Förderung zu bieten und die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zu mildern. Es sieht zahlreiche Änderungen vor, zu denen auch der „steuerliche Neustart“ gehört.

 

 

Änderungen bei der Einkommensteuer – positive Aspekte

 

 

Erhöhung des Freibetrags bei der Einkommensteuer auf 30.000 PLN

Der Teil des Programms, der am häufigsten erwähnt wird, ist die Erhöhung des Freibetrags bei der Einkommensteuer auf 30.000 PLN p.a. (ca. 2.500 PLN pro Monat). Argumente für die Erhöhung dieses Betrages werden in der öffentlichen Debatte seit langem erhoben, denn nur wenige Steuerpflichtige können den geltenden Freibetrag von 8.000 PLN in Anspruch nehmen.
 
Diese günstige Lösung erweitert den Kreis der Begünstigten und wertet den Freibetrag unter den herrschenden wirtschaftlichen Gegebenheiten auf. Den Freibetrag können ausschließlich Steuerpflichtige beanspruchen, die die Einkommensteuer nach allgemeinen Grundsätzen (d.h. nach der Steuerskala) abrechnen.
 
Nicht mitgeteilt wurden einige wichtigen Aspekte, darunter z.B. die Höhe des Steuerabzugsbetrages für Personen, deren Jahreseinkommen 30.000 PLN überschreitet.
 

Erhöhung der Steuerschwelle auf 120.000 PLN

Ein weiterer positiver Aspekt, der die Lage der Steuerpflichtigen verbessern soll, ist die erste Erhöhung der Steuerschwelle seit 12 Jahren. Die Einkommensteuer in Höhe von 17 Prozent ist derzeit bis zu einem Betrag von 85.528 PLN zu zahlen. Über diesem Wert beträgt die Einkommensteuer 32 Prozent.
 
Die Einführung der Polnischen Neuordnung soll dazu führen, dass die Einkommensteuer in Höhe von 32 Prozent erst bei einem Einkommen von über 120.000 PLN Anwendung findet.
 

Vergünstigung für die sog. Mittelschicht

Es wurde auch eine Vergünstigung für Personen angekündigt, die auf arbeitsvertraglicher Grundlage ein Einkommen zwischen 70.000 PLN und 120.000 PLN erzielen. Aber nur soviel wurde über diese Vergünstigung verraten.
 

Vergünstigung bei der Einkommensteuer für zurückkehrende Auswanderer

Gemäß den Ankündigungen können Personen, die aus der Emigration nach Polen zurückkehren, in der Jahressteuererklärung für 2022 einen Betrag in Höhe von 50.000 PLN von der Steuerbemessungsgrundlage abziehen. Dies soll analog auch für die Steuererklärung 2023 gelten.

 

Pauschalbesteuerung von ausländischen Einnahmen

Steuerpflichtige, die sich entscheiden, ihre Gebietsansässigkeit von der ausländischen in die polnische zu ändern, können eine Pauschalbesteuerung der im Ausland erzielten Einnahmen in Anspruch nehmen. Es wurden jedoch keine weiteren diesbezüglichen Informationen (z.B. in Bezug auf den Steuersatz oder auf die konkrete Einnahmequelle) dargestellt.
 

Programm „Die Rückkehr des Kapitals”

Das Programm soll ein Anreiz für Personen sein, die über nicht offengelegtes, von polnischen Gebietsansässigen nicht ausgewiesenes Vermögen oder Einkommen im Ausland verfügen. Gemäß den Ankündigungen wird die Offenlegung einer ausländischen Einnahmequelle (Vermögen oder Einkommen) keine negativen Konsequenzen seitens der Steuerbehörden nach sich ziehen, die in der Einleitung eines Verfahrens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bestünden.

 

Keine Einkommensteuer für erwerbstätige Rentner und keine Einkommensteuer auf Renten bis 2.500 PLN monatlich

Im Rahmen der präsentierten Säule „Goldener Herbst des Lebens“ wurde Folgendes angekündigt:

  • Keine Einkommensteuer auf Renten bis 2.500 PLN monatlich;
  • Keine Einkommensteuer für Personen, die nach Erreichen des Rentenalters weiterhin erwerbstätig sind (PIT-0).

 

 

Änderungen im Bereich des Krankenversicherungsbeitrags

 

 

Die angekündigten positiven Änderungen im Bereich der Einkommensteuer werden jedoch von negativen

Aspekten im Bereich des Krankenversicherungsbeitrags begleitet.

 

Abschaffung des pauschalierten Krankenversicherungsbeitrags im Rahmen der Gewerbetätigkeit

Personen, die eine Gewerbetätigkeit ausüben, können derzeit einen pauschalierten Krankenversicherungsbeitrag zahlen, der sich 2021 auf 381,81 PLN monatlich beläuft. Die Polnische Neuordnung sieht die Einführung einer Änderung vor, die darauf abzielt, die Berechnungsweise des Krankenversicherungsbeitrags bei der Gewerbetätigkeit ähnlich wie bei dem Arbeitsvertrag zu gestalten.

 

Nach der Einführung dieser Änderung werden Gewerbetreibende den Krankenversicherungsbeitrag proportional zu den erzielten Einkünften nach einem festen Satz von 9 Prozent berechnen.

 

Abschaffung der Möglichkeit des Abzugs des Krankenversicherungsbeitrags von der Steuer

Während die Änderung der Berechnungsweise des Krankenversicherungsbeitrags sich ausschließlich auf Personen bezieht, die eine Gewerbetätigkeit ausüben, soll die Abschaffung der Möglichkeit des Abzugs dieses Beitrags von der Steuer alle Steuerpflichtigen betreffen. Diese Änderung zieht schwerwiegende Konsequenzen nach sich, die zu einer wesentlichen Erhöhung der öffentlich-rechtlichen Abgaben führen.

 

Am härtesten werden jedoch Unternehmer getroffen, die eine Gewerbetätigkeit ausüben, da sie einen höheren Krankenversicherungsbeitrag zahlen werden (aufgrund der Abhängigkeit der Höhe dieses Beitrags von den erzielten Einkünften) und gleichzeitig diesen Beitrag nicht mehr von der Steuer abziehen werden dürfen. Für Unternehmer, die die Einheitssteuer abrechnen, kann die Einkommensteuer von 19 Prozent auf 28 Prozent steigen.

 

Sozialversicherungspflicht bei Auftragsverträgen

Ab dem 1. Januar 2022 wird die Pflicht gelten, bei Auftragsverträgen sämtliche Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Die Annahmen der Polnischen Neuordnung im Bereich der zivilrechtlichen Verträge beschränken sich nicht nur auf die Änderung der Grundsätze der Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen, sondern sehen deren vollständige Abschaffung und die Einführung eines einheitlichen Vertrages über die Arbeitsleistung vor.

 

Zu bemerken ist, dass die Annahmen der Polnischen Neuordnung keine Beiträge bei Werkverträgen vorsehen.


 

Sonstige Änderungen

 

 

Unter vielen Konzepten der Polnischen Neuordnung gibt es Änderungen, die sich auch auf andere Aspekte des Steuerrechts beziehen.

 

Im Bereich der Körperschaftsteuer handelt es sich u.a. um folgende Änderungen:

  • Erweiterung des Umfangs der IP-BOX-Vergünstigung und der F+E-Vergünstigung;
  • Erweiterung des Kreises der Unternehmen, die die estnische Körperschaftsteuer in Anspruch nehmen können;
  • Einführung einer Vergünstigung für Automatisierung und Robotik;
  • Senkung der Kosten des Börseneintritts für Gesellschaften (IPO-Vergünstigung);
  • Vereinfachungen für Holdings im Bereich der Verrechnungspreise.

 

Im Bereich der Umsatzsteuer handelt es sich u.a. um folgende Änderungen:

  • Keine Besteuerung der im Rahmen der sog. Umsatzsteuerkapitalgruppen abgewickelten Geschäfte (ähnliche Lösung wie bei der Besteuerung von Geschäften innerhalb von Kapitalgruppen mit der Körperschaftsteuer)
  • Möglichkeit der optionalen Besteuerung mit der Umsatzsteuer von Finanzgeschäften durch Finanzinstitutionen.

Die Experten von Rödl & Partner beobachten die Umsetzung des Programms und werden Sie über alle diesbezüglichen Fortschritte auf dem Laufenden halten. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Kontakt

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Monika Spotowska

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

Associate Partner

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