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Zentralregister der Wirtschaftlichen Eigentümer – neue Pflicht für Gesellschaften

PrintMailRate-it

Barbara Kaczała

27. August 2019​


Am 13. Oktober wird ein Zentralregister der Wirtschaftlichen Eigentümer eingerichtet werden. Das Register soll ein Werkzeug zur Überprüfung der Eigentumsstruktur der Unternehmen in Polen sein.


Der Pflicht zur Offenlegung bestimmter Angaben im Register unterliegen folgende Gesellschaften:


  • offene Handelsgesellschaften;
  • Kommanditgesellschaften;
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien;
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung;
  • Aktiengesellschaften, mit Ausnahme von börsennotierten Gesellschaften.


Meldepflichtige Informationen:


  • Firma;
  • Organisationsform;
  • Sitz;
  • KRS-Nummer;
  • Steuernummer (NIP);


Es wird notwendig sein, den wirtschaftlichen Eigentümer der Gesellschaften zu ermitteln, d.h. eine oder mehrere natürliche Personen, die über die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar die Kontrolle mittels der ihr/ihnen zustehenden Befugnisse ausüben.


Die Gesellschaften werden verpflichtet sein, folgende Angaben zu ihren wirtschaftlichen Eigentümern sowie Mitgliedern des Organs bzw. vertretungsberechtigten Gesellschaftern zu übermitteln:


  • Vor- und Nachname;
  • Staatsangehörigkeit;
  • Wohnsitzstaat;
  • PESEL-Nummer bzw. Geburtsdatum;
  • Größe und Art des Anteils bzw. die Befugnisse, die dem wirtschaftlichen Eigentümer  zustehen.


Die Frist zur Anmeldung beträgt 7 Tage nach Eintragung der jeweiligen Gesellschaft im Landesgerichtsregister. Ist die Gesellschaft schon im Landesgerichtsregister eingetragen, so hat die Anmeldung innerhalb eines halben Jahres, d.h. spätestens bis zum 13. April 2020, zu erfolgen.


Das Register wird offen und kostenlos sein.


Für die Nichterfüllung der Pflicht zur Anmeldung beim Register droht eine Geldstrafe bis zu 1 Mio. PLN.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentümers und Anmeldung, so stehen Ihnen die Experten von Rödl & Partner gerne zur Verfügung.


Sind Sie an diesem Thema interessiert, so stehen Ihnen die Experten von Rödl & Partner aus den Büros in Breslau, Danzig, Gleiwitz, Krakau, Posen und Warschau gerne zur Verfügung.

Kontakt

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Monika Behrens

Attorney at law (Polen)

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