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Umsetzung von EU-Richtlinien in das polnische Arbeitsgesetzbuch

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​​​​Małgorzata Kolasa-Dorosz

13. Januar 2023


Am 11. Januar 2023 ist beim Sejm der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgesetzbuches eingegangen. Der Entwurf setzt die Bestimmungen von zwei EU-Richtlinien um – der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und der Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der EU, die bis zum 1. bzw. 2. August 2022 umgesetzt werden müssen. 
 
Solange die legislativen Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind und die Novelle noch nicht in Kraft ist, sind die Arbeitgeber des privaten Sektors nicht verpflichtet, die Vorschriften der Richtlinien unmittelbar anzuwenden. Es lohnt sich jedoch, sich bereits jetzt mit ausgewählten geplanten Änderungen vertraut zu machen.
 

1. Änderungen bei Arbeitsverträgen

 
Damit die Länge der Probezeit im Verhältnis zur voraussichtlichen Länge des Arbeitsvertrags und zum Charakter der Arbeit steht, wird ein Arbeitsvertrag auf Probe höchstens für folgende Zeiträume abgeschlossen werden können:
 
  • 1 Monat – wenn der Abschluss eines Arbeitsvertrags für einen Zeitraum von weniger als 6 Monaten geplant ist 
  • 2 Monate – wenn der Abschluss eines Arbeitsvertrags für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten und weniger als 12 Monaten geplant ist.

Der Entwurf sieht auch vor, dass die Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags den Grund für die Kündigung enthalten muss, und dieser Grund im Hinblick auf Begründetheit und Rechtmäßigkeit nachprüfbar sein wird – ähnlich wie bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag.

2. Verbot, die gleichzeitige Beschäftigung oder Leistung von Arbeit auf einer anderen Grundlage zu verbieten

 
Der Entwurf sieht die Einführung eines ausdrücklichen Verbots für Arbeitgeber vor, ihren Arbeitnehmern zu verbieten, gleichzeitig in einem Arbeitsverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber oder in einem anderen Rechtsverhältnis als einem Arbeitsverhältnis, das die Grundlage für die Erbringung von Arbeit ist, zu stehen. Dieses Verbot wird keine Anwendung finden, wenn ein Vertrag über ein Wettbewerbsverbot geschlossen wird, sowie wenn besondere Vorschriften etwas anderes vorsehen. 

3. Erweiterung des Umfangs der erweiterten zusätzlichen Information für den Arbeitnehmer 


Die zusätzliche Information, die innerhalb von 7 Tagen nach der Zulassung des Arbeitnehmers zur Arbeit übermittelt wird, wird um weitere Elemente erweitert werden, darunter die Information über das Ausmaß des zustehenden Erholungsurlaubs oder das Recht des Arbeitnehmers auf Schulungen, wenn der Arbeitgeber sie anbietet. 
 

4. Antrag des Arbeitnehmers auf Änderung der Beschäftigungsform

 
Der Entwurf sieht für Arbeitnehmer, die seit mindestens sechs Monaten bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, das Recht vor, einmal im Jahr eine Änderung der Art des Arbeitsvertrags in einen unbefristeten Vertrag oder vorhersehbarere und sicherere Arbeitsbedingungen zu beantragen, einschließlich einer Änderung der Art der Arbeit oder der Beschäftigung in Vollzeit. Dem Entwurf zufolge muss der Arbeitgeber einem solchen Antrag des Arbeitnehmers soweit möglich nachkommen.

5. Pflicht des Arbeitgebers, über freie Arbeitsstellen und über das Beförderungsverfahren zu informieren


6. Zusätzliche Freistellung von der Arbeit bei höherer Gewalt

 
In außergewöhnlichen Situationen, wie höhere Gewalt oder dringende familiäre Angelegenheiten, die die unmittelbare Anwesenheit des Arbeitnehmers erfordern, kann der Arbeitnehmer zusätzlich 2 Tage (oder 16 Stunden) pro Kalenderjahr frei nehmen. Der Arbeitnehmer erhält für diesen Zeitraum die Hälfte der Vergütung.
 

7. Verlängerung des Elternurlaubs


Bei der Geburt eines Kindes wird der Elternurlaub auf 41 Wochen verlängert. Aus diesem Pool hat jeder Elternteil einen exklusiven Anspruch auf 9 Wochen Urlaub, den er nicht auf den anderen Elternteil übertragen kann.
 

8. Kürzere Frist für die Inanspruchnahme von Vaterschaftsurlaub


Ein Arbeitnehmer, der Vater ist, wird Vaterschaftsurlaub von bis zu 2 Wochen nehmen können, bis das Kind 12 Monate alt ist (bis jetzt waren es 24 Monate).
 

Möchten Sie mehr über die geplanten Änderungen im Arbeitsgesetzbuch erfahren? Setzen Sie sich gerne mit unseren Experten in Verbindung.

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Małgorzata Kolasa-Dorosz

Attorney at law (Polen)

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