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Neue Sätze bei Tagegeldern und sonstigen Forderungen aus Dienstreisen

PrintMailRate-it

​​​​Marzena Rączkiewicz

29. November 2022 


Am 29. November 2022 ändern sich die Vorschriften über Tagegelder und Obergrenzen bei Übernachtungen im Falle von Dienstreisen ins Ausland. 
 
An diesem Tag tritt eine neue Anlage in Kraft, die die Höhe der Tagegelder für volle 24 Stunden einer Auslandsdienstreise sowie die Obergrenzen bei Übernachtungen in den einzelnen Staaten festlegt. Die neuen Sätze werden sich beispielsweise auf Folgendes belaufen:

  • Deutschland – entsprechend 49 und 170 Euro (früher 49 und 150 Euro);
  • Dänemark – entsprechend 446 Kronen und 1430 Kronen (früher 406 und 1300 Kronen);
  • Österreich – entsprechend 57 und 150 Euro (früherer 52 und 130 Euro);
  • Frankreich – entsprechend 55 und 200 Euro (früher 50 und 180 Euro).

Gemäß den Übergangsvorschriften werden die Forderungen aus einer Dienstreise bei einer vor dem 29. November 2022 angetretenen und nicht beendeten Auslandsdienstreise wie folgt ermittelt:

  • für die Zeit der Reise vor dem 29. November 2022 – auf der Grundlage der bisherigen Vorschriften; 
  • für die Zeit der Reise ab dem 29. November 2022 – auf der Grundlage der neuen Vorschriften.
 

Höhere Tagegelder bei Inlandsdienstreisen 

 
Ab dem 1. Januar 2023 wird einem Arbeitnehmer bei Dienstreisen im Inland ein Tagegeld i.H.v. 45 PLN pro Tag zustehen. Dieser Betrag beläuft sich gegenwärtig (seit dem 28. Juli 2022) auf 38 PLN. 
 
Der neue Satz ergibt sich aus der veröffentlichten Verordnung über Beträge, die den Angestellten des öffentlichen Dienstes auf Staatsebene oder einer Selbstverwaltungseinheit bei Dienstreisen zustehen, die auch für Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Dienstes gilt. 
 
Arbeitgeber, die ihre Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes ausüben (z.B. Privatunternehmer), können auf der Grundlage einer Vergütungsordnung, eines Tarifvertrags oder eines Arbeitsvertrags andere Bedingungen für die Erstattung von Forderungen aus Dienstreisen festlegen. Die auf diese Weise ermittelten Tagegelder dürfen jedoch nicht niedriger sein als diejenigen, die für einen Angestellten des öffentlichen Dienstes festgelegt wurden. 
 

Höhe der Tagegelder und Befreiungen von der Einkommensteuer und den Sozialabgaben 

 
Die Änderung der Tagegelder hat Einfluss auf die Einkommensteuer und die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge. Gemäß Gesetz sind Tagegelder von der Einkommensteuer befreit und bilden bis zu dem in der Verordnung genannten Betrag keine Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Alters- und Invalidenrentenversicherung.
 
Tagegelder stellen für Selbstständige und ihre Mitarbeiter Werbungskosten dar, allerdings nur bis zu dem in der Verordnung genannten Betrag. 

 
Haben Sie Fragen, so setzen Sie sich bitte mit unseren Experten in Verbindung.

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Marzena Rączkiewicz

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