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Neue Grundsätze für die Festlegung des Mindestlohns

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​​​​​​​​​​​Maciej Ogórek

5. August 2024


Am 22. Juli d.J. wurden in der Aufstellung der Legislativ- und Programmarbeiten des Ministerrates die Prämissen des Entwurfs des Gesetzes über den Mindestlohn veröffentlicht. 

Zweck des Entwurfs ist die Implementierung der Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union.

Der Gesetzesentwurf:

  • regelt die Grundsätze sowie die Art und Weise der Festlegung und Aktualisierung des Mindestlohns; 
  • legt fest, dass der Rat für gesellschaftlichen Dialog (Rada Dialogu Społecznego) das Beratungsorgan in Angelegenheiten ist, die mit der Festlegung und Aktualisierung des Mindestlohns in Zusammenhang stehen; 
  • regelt Fragen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Mindestlohn; 
  • legt die Grundsätze sowie die Art und Weise der Festlegung und Auszahlung des Mindeststundensatzes fest. 

Lt. dem Entwurf wird die Höhe des Mindestlohns jährlich durch Verhandlungen im Rahmen des Rates für gesellschaftlichen Dialog neu festgesetzt. Die Verhandlungen werden ab dem Tag, an dem der Ministerrat Vorschläge und Informationen unterbreitet hat, 30 Tage lang geführt.

Gemäß den Prämissen des Entwurfs wird der Mindestlohn ein oder zweimal im Jahr angepasst - je nach der Inflationsrate. Beträgt die für das nächste Jahr prognostizierte Inflationsrate mindestens 105%, so werden der Mindestlohn und der Mindeststundensatz zwei Mal angepasst - d.h. am 1. Januar und am 1. Juli.  Fällt dagegen die Inflationsrate geringer aus, so wird der Mindestlohn nur einmal angepasst - am 1. Januar des betreffenden Jahres. 

Unsere Experten informieren Sie laufend über jegliche Änderungen des Mindestlohns. Haben Sie Fragen zu dieser Thematik? Dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.​

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Maciej Ogórek

Attorney at law (Polen)

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