Um die Website zu personalisieren und Ihnen den größten Mehrwert zu bieten, verwenden wir Cookies. Unter anderem dienen sie der Analyse des Nutzerverhaltens, um herauszufinden wie wir die Website für Sie verbessern können. Durch Nutzung der Website stimmen Sie ihrem Einsatz zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.



Mindestlohn im Jahr 2024 – die wichtigsten Informationen

PrintMailRate-it

​​Maciej Ogórek

11. März 2024


Im Jahr 2024 wurde der Mindestlohn erneut erhöht. Seit dem 1. Januar beträgt der Mindestlohn 4.242 PLN brutto und ab dem 1. Juli wird er auf 4.300 PLN brutto erhöht werden. Auch der Mindeststundensatz wurde entsprechend erhöht.​

Höhe des Mindestlohns netto im Jahr 2024. Bedeutung der Erhöhung des M​​indestlohns für die Arbeitgeber.


INHALTSVERZEICHNIS​​


Mindestlohn im Jahr 2023​​


Der Mindestlohn ist die festgelegte geringste Vergütung, die der Arbeitgeber einem auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags beschäftigten Arbeitnehmer zahlen muss. Eine Vergütung unter dem Mindestlohn stellt eine Verletzung der Arbeitnehmerrechte dar.

Im Jahr 2023 belief sich der Mindestlohn im Zeitraum von Januar bis Ende Juni auf 3.490 PLN brutto und im Zeitraum von Juli bis Ende Dezember auf 3.600 PLN brutto.​



Mindestlohn 2023





Änderungen des Mindestlohns, die im Jahr 2024 in Kraft traten


Ähnlich wie im Jahr 2023 wird der Mindestlohn auch im Jahr 2024 zwei Mal erhöht – zum ersten Mal im Januar (um 642 PLN) und erneut im Juli (um 58 PLN). Insgesamt wird der Mindestlohn im Jahr 2024 im Vergleich zum Jahr 2023 um 700 PLN brutto erhöht werden.​

Mindestlohn 2024


  • 4.242 PLN brutto – seit dem 1. Januar 2024
  • 4.300 PLN brutto – ab dem 1. Juli 2024

Mindeststundensatz 2024


Im Jahr 2024 wurde auch der Mindeststundensatz bei zivilrechtlichen Verträgen erhöht. Ende 2023 betrug er 23,50 PLN brutto. Gegenwärtige Höhe des Mindeststundensatzes:​

  • 27,70 PLN brutto – seit dem 1. Januar 2024
  • 28,10 PLN brutto – ab dem 1. Juli 2024​

Höhe des Mindestlohns netto für Arbeitnehmer im Jahr 2024


Unter der Annahme, dass ein Arbeitnehmer das 26. Lebensjahr vollendet und die PIT-2-Erklärung abgegeben hat, Einkünfte aus einem einzigen Arbeitsverhältnis an seinem Wohnort erzielt und nicht am PPK-Programm [PPK – Arbeitnehmer-Kapitalpläne] teilnimmt, wird sein Mindestlohn brutto 4.242 PLN und sein Mindestlohn netto 3.221,98 PLN betragen.

Nach der Lohnerhöhung ab dem 1. Juli 2024 wird sich – unter den o.g. Annahmen – der Mindestlohn brutto auf 4.300 PLN und der Mindestlohn netto auf 3.261,53 PLN belaufen.


Mindestlohn 2024


Was wichtig ist: Wenn ein Arbeitnehmer die PIT-2-Erklärung nicht abgegeben hat, wird seine monatliche Nettovergütung um 1/12 des steuermindernden Betrages, d.h. um 300 PLN, niedriger sein.  Der steuermindernde Betrag wird dann bei der Jahresabrechnung zurückerstattet. 

Änderung der Lohnkosten


Die Erhöhung des Mindestlohns bedeutet gleichzeitig eine Änderung der Lohnkosten des Arbeitnehmers. Die Summe aller Beiträge eines Arbeitnehmers, der im Jahr 2024 den Mindestlohn erhält, gestaltet sich wie folgt:

  • im Januar – 868,76 PLN,
  • im Juli – 880,64 PLN.

​składka
​od stycznia 2024
​od lipca 2024
​emerytalna
​414,02 zł
​419,68 zł
​rentowa
​275,73 zł
​279,50 zł
​wypadkowa
​70,84 zł
​71,81 zł
​Fundusz Pracy
​103,93 zł
​105,35 zł
​Fundusz Gwarantowanych Świadczeń Pracowniczych
​4,24 zł
​4,30 zł

Die Gesamtlohnkosten, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer zu tragen hat (einschließlich des Mindestlohns), beträgt seit Januar 5.110,76 PLN und wird ab Juli 5.180,64 PLN betragen.

Zusammenfassung


Die Erhöhung des Mindestlohns beeinflusst nicht nur die Höhe der Arbeitnehmervergütungen, sondern auch die anderen Leistungen, die mit dem Mindestlohn zusammenhängen. Der Mindestlohn hat u.a. Einfluss auf die Höhe der Bemessungsgrundlage für das Krankengeld und das Mutterschaftsgeld und auf den Wert der Nachtarbeitszulage oder den Wert der Obergrenze für Arbeitnehmerabfindungen. Die Änderung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die Höhe der von den Unternehmern zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge aus. Die Erhöhung des Mindestlohns bringt offensichtliche Vorteile für Arbeitnehmer, die auf der Grundlage der Mindestsätze beschäftigt sind, mit sich. Sie generiert jedoch für die Unternehmer zusätzliche Kosten, die über den Anstieg des Arbeitnehmerlohns hinausgehen.

Vertrauen Sie den Experten​​


Bei Rödl & Partner unterstützen wir Arbeitgeber bei den Prozessen in den Bereichen Personal- und Lohnbuchhaltung. Mit unserer Unterstützung können Sie sich auf Ihre Geschäftstätigkeit fokussieren, anstatt die Änderungen der Rechtsvorschriften bezüglich der Arbeitgeberpflichten zu verfolgen. Bei Rödl & Partner garantiert das Outsourcing von Personal- und Lohnbuchhaltung Korrektheit und Fristgerechtigkeit – Setzen Sie sich mit uns in Verbindung​ »


Rechtsgrundlage:
Verordnung des Ministerrates vom 14. September 2023 über den Mindestlohn und den Mindeststundensatz im Jahr 2024​

Kontakt

Contact Person Picture

Maciej Ogórek

Attorney at law (Polen)

Anfrage senden

newsletter prawo podatki
Deutschland Weltweit Search Menu