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Implementierung der Richtlinie über die ausgewogenere Vertretung der Geschlechter

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​​​​​​​Katarzyna Kołodziej

8. Oktober 2024

Auf der Internetseite der Regierungszentrale für Gesetzgebung wurde ein Entwurf der Regelung veröffentlicht, mit der die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2022/2381 vom 23. November 2022 zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen in die polnische Rechtsordnung implementiert werden soll.


Prämissen der Richtlinie


Hauptziel dieser Richtlinie ist es, eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften dadurch zu gewährleisten, dass Verfahrensvorschriften in Bezug auf die Auswahl von Kandidaten für diese Stellen festgelegt werden. Die Frist für die Implementierung der Richtlinie in die inländischen Rechtsordnungen läuft am 28. Dezember 2024 ab.


Die Richtlinie wird in die polnische Rechtsordnung durch das Gesetz über öffentliche Angebote und Bedingungen für die Einbringung von Finanzinstrumenten in das organisierte Handelssystem sowie über börsennotierte Gesellschaften sowie das Gesetz über die Implementierung einiger EU-Vorschriften im Bereich der Gleichbehandlung implementiert.


Subjektbezogener Anwendungsbereich


Die gegenständliche Regelung wird börsennotierte Gesellschaften mit Sitz in Polen betreffen, deren Anteile zum Handel an einem geregelten Markt in einem oder mehreren Mitgliedstaaten zugelassen sind. Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sind von dem subjektbezogenen Anwendungsbereich der Vorschriften ausgenommen. 


Neue Pflichten für börsennotierte Gesellschaften


Gemäß den Vorschriften werden börsennotierte Gesellschaften verpflichtet sein, bis zum 30. Juni 2026 eine Parität zu erreichen, die darin besteht, dass das unterrepräsentierte Geschlecht mindestens 33% aller Direktoren stellt, wozu die Posten in der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat einer Gesellschaft zählen.

In den Entwurf des Gesetzes wurden Maßnahmen eingeführt, die der Erreichung des Ziels der Richtlinie dienen, unter anderem die Anforderung, bei der Auswahl von Kandidaten für die Bestellung oder Wahl zu Direktoren dem gleich qualifizierten Kandidaten des unterrepräsentierten Geschlechts Vorrang einzuräumen.


Gemäß den entworfenen Vorschriften wird die Geschäftsführung der Gesellschaft verpflichtet sein, jedes Jahr einen Bericht über die ausgewogene Vertretung der Geschlechter in der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat zu erstellen und auf ihrer Webseite zu veröffentlichen.


Strafen für Nichterfüllung der Pflichten


Bei Nicht- bzw. Schlechterfüllung der genannten Pflichten muss die Gesellschaft mit einer Geldstrafe rechnen, die bis zur Höhe des Gegenwerts von 10% des gesamten, im letzten geprüften Jahresabschluss für das Geschäftsjahr ausgewiesenen jährlichen Umsatzes von der Kommission für Finanzaufsicht auferlegt wird. 


Die zuständige Behörde für die Förderung, die Analyse, die Überprüfung und die Unterstützung der Gleichstellung der Geschlechter in Organen öffentlicher Gesellschaften wird der Regierungsbeauftragte für Gleichbehandlung sein.


Wenn Sie Fragen zu den Änderungen im Zusammenhang mit der Richtlinie über die ausgewogenere Vertretung der Geschlechter haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.​

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Katarzyna Kołodziej

Attorney at law (Polen), LL.M. (Heidelberg)

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