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Die Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit rückt immer näher

PrintMailRate-it

​​​​​​​​Michał Majnusz

6. Mai 2024


Am 24. April 2024 hat das Europäische Parlament die Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit angenommen. 

Die neuen Vorschriften sollen die Beschäftigungsbedingungen ausgewählter Arten von Plattformarbeit in der Europäischen Union verbessern. Als Plattformbeschäftigter wird jede Person gelten, die Plattformarbeit verrichtet, unabhängig von dem Charakter des Vertragsverhältnisses bzw. davon, wie die beteiligten Parteien dieses Verhältnis vertraglich qualifizieren. 

Stärkung der rechtlichen Situation des Plattformbeschäftigten


Die Richtlinie führt die Vermutung des Arbeitsverhältnisses ein, wenn der Plattformbeschäftigte der Kontrolle und dem Management durch eine Arbeitsplattform unterliegt.  

Die Vorschriften stellen auch einen besseren Schutz der Plattformbeschäftigten vor Entlassung sicher. Ab jetzt werden Plattformbeschäftigte nicht mehr auf der Grundlage einer Entscheidung eines automatisierten Entscheidungssystems, eines Algorithmus oder anderer Programme entlassen werden können. Jede Entscheidung über die Beschränkung, Aussetzung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder des Kontos eines Plattformbeschäftigten oder eine ähnliche Entscheidung muss von Menschen gefasst werden.

Transparenz der Entscheidungsfindung


Plattformbeschäftigte werden das Recht haben, von der digitalen Arbeitsplattform eine Erklärung für jede von einem automatisierten Entscheidungssystem getroffene oder unterstützte Entscheidung zu erhalten. Die Erläuterungen sind verständlich, in einfacher Sprache darzustellen.

Die Mitgliedstaaten wurden auch verpflichtet sicherzustellen, dass digitale Arbeitsplattformen Plattformbeschäftigten Zugang zu einer von der digitalen Arbeitsplattform benannten Kontaktperson gewähren, die die Fakten, Umstände und Gründe, die zu der Entscheidung geführt haben, erörtern und klären kann. 

Schutz personenbezogener Daten 


Digitale Arbeitsplattformen werden verpflichtet, Plattformbeschäftigte u.a. über Folgendes zu unterrichten:

  • den Einsatz von automatisierten Überwachungs- oder Entscheidungssystemen ihnen gegenüber,
  • den Zweck der Überwachung, 
  • die Kategorien von Daten und Tätigkeiten, die von solchen Systemen kontrolliert, überwacht oder bewertet werden, einschließlich der Kategorie der Empfänger der personenbezogenen Daten, die von solchen Systemen verarbeitet werden,
  • sämtliche Entscheidungen in Bezug auf Plattformbeschäftigte, die von solchen Systemen getroffen oder unterstützt werden.  

Gleichzeitig wird die Richtlinie zusätzliche Beschränkungen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten einführen. Mit dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften werden digitale Arbeitsplattformen u.a. Folgendes nicht mehr mithilfe von automatisierten Überwachungs- oder Entscheidungssystemen verarbeiten dürfen:

  • personenbezogene Daten über den psychologischen oder emotionalen Zustand des Plattformbeschäftigten, 
  • personenbezogene Daten über private Gespräche, einschließlich des Austauschs mit anderen Plattformbeschäftigten und ihren Vertretern,
  • personenbezogene Daten, wenn der Plattformbeschäftigte Plattformarbeit nicht anbietet und keine solche Arbeit leistet,
  • Daten, die der Vorhersehbarkeit der Ausübung von Grundrechten, darunter der Vereinigungsfreiheit, des Rechts auf Verhandlungen und Kollektivmaßnahmen oder des Rechts auf Unterrichtung und Anhörung, dienen.

Inkrafttreten


Die Richtlinie muss noch vom Rat der Europäischen Union angenommen und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Ab ihrem Inkrafttreten werden die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit haben, die Vorschriften in ihre nationalen Rechtsordnungen umzusetzen. 

Wenn Sie eine digitale Arbeitsplattform führen oder Fragen zu den geschilderten Änderungen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Kontakt

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Michał Majnusz

Attorney at law (Polen)

+48 882 786 777

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