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Gesetz über die Förderung neuer Investitionen

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Das seit Juni 2018 geltende Gesetz über die Förderung neuer Investitionen führte neue Regelungen zur Förderung von Unternehmen ein, die die bisherigen Lösungen des Gesetzes über Sonderwirtschaftszonen ersetzten. Obwohl es die SWZ noch bis 2026 parallel zum neuen Förderungssystem geben soll, können Investoren eine Förderung zurzeit nur gemäß den neuen Regeln erhalten.  Das neue Gesetz erweitert das Gebiet, auf dem Investitionen angesiedelt werden können und die Förderung in Form der Ertragsteuerbefreiung möglich ist. 

 

Die Einholung der steuerlichen Befreiung wird weiterhin von bestimmten förderfähigen Kosten der neuen Investition, die die Unternehmer tragen, sowie von der Beschäftigung einer festgelegten Anzahl von Arbeitnehmern abhängig sein. Im Unterschied zu den vorher geltenden Vorschriften wird die Einholung eines Bescheids über die Förderung auch der Erfüllung qualitativer und nicht nur quantitativer Kriterien bedürfen. 

 

Unterstützung von Rödl & Partner


Beabsichtigen Sie, eine Investition aufzunehmen, so empfehlen wir Ihnen, bereits jetzt Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir die Chancen einer Steuerbefreiung ermitteln können. Wir betonen, dass die neuen Vorschriften alle Unternehmer betreffen – auch diejenigen, die bereits eine Tätigkeit in einer Sonderwirtschaftszone ausüben.

 

 

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Katarzyna Judkowiak

Tax adviser (Polen)

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