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Mechanismus der geteilten Zahlung (Split-Payment-Verfahren)

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Am 1. Juli 2018 traten die Vorschriften zum Verfahren der geteilten Zahlung in Kraft (Split Payment). Sie können sich auf die Abrechnungen aller aktiven Umsatzsteuer-pflichtigen auswirken. Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Anreizen für Lieferanten und Erwerber von Waren und Dienstleistungen vorgesehen, um dieses Verfahren für sie attraktiv zu machen.

 

Andererseits ist die Liste der Risiken und Kosten, die analysiert werden müssen, bevor die Entscheidung über die Anwendung des Split Payment getroffen werden kann, lang.  Die Berater von Rödl & Partner werden gerne alle ihre Fragen zum Split Payment beantworten und diesbezügliche Zweifel ausräumen.

 

 

Mehr dazu in den Artikeln:

Alles rund um das Split-Payment-Verfahren

Am 1. Juli 2018 wird der freiwillige Mechanismus der geteilten Zahlung in Kraft treten. Mehr lesen »

Rechtliche Aspekte des Mechanismus der geteilten Zahlung

Am 1. Juli 2018 treten die Vorschriften über das Split-Payment-Verfahren (den Mechanismus der geteilten Zahlung) in Kraft, die sich auf die Abrechnungen sämtlicher aktiver Umsatzsteuerpflichtiger auswirken können. Mehr lesen »

Verwendungspflicht des Split Payments

Der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki hat gestern die Verschiebung des Inkrafttretens des für manche Wirtschafszweige obligatorischen Split-Payment-Mechanismus angekündigt. Seiner Aussage nach werde der Mechanismus erst am 1. November statt wie geplant am 1. September in Kraft treten, d.h. zwei Monate später.  Mehr lesen »

Mechanismus der geteilten Zahlung – Anwendung

Gemäß der Bewertung des Finanzministeriums soll der Mechanismus der geteilten Zahlung das Umsatzsteuersystem  u.a. durch Bekämpfung von Missbräuchen und Steuerhinterziehung abdichten. Mehr lesen » 

Kontakt

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Renata Kabas-Komorniczak

Tax adviser (Polen)

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