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Alles rund um das Split-Payment-Verfahren

PrintMailRate-it

 

Maciej Wilczkiewicz

29. Mai 2018

 

Der Mechanismus der geteilten Zahlung (Split-Payment-Verfahren) wird ab dem 1. Juli 2018 gelten. Es ist ein weiteres Institut des Finanzministeriums im Kampf gegen die Erschleichung der Umsatzsteuer. Wie kann sich das Split-Payment-Verfahren auf die Liquidität mancher Unternehmen auswirken?


Selbständige Ermittlung der Steuer


Die derzeit geltenden Abrechnungsgrundsätze für die Umsatzsteuer sehen keine besonderen Lösungen bei der Zahlung der Steuer vor, die im Preis der erworbenen Ware oder Dienstleistung inbegriffen ist. Die Verantwortung für die Abrechnung der Umsatzsteuer obliegt zurzeit vollumfänglich dem Rechtsträger, der die Dienstleistung erbringt oder die Warenlieferung vornimmt, d.h. auf dem Verkäufer.


Der Verkäufer ermittelt selbstständig die Steuerverbindlichkeit für den betreffenden Abrechnungszeitraum (Monat bzw. Quartal). Das System stützt sich also auf die ehrliche Abrechnung der Steuerschuld. Im Rahmen der selbstständigen Berechnung berücksichtigt der Lieferant oder Dienstleister die geschuldete Steuer aus den bewirkten Lieferungen bzw. erbrachten Dienstleistungen sowie die Vorsteuer aus den vorgenommenen Einkäufen. Die so ermittelte Steuer wird auf das Konto des Finanzamtes überwiesen.


Die Gesetzgeber haben bemerkt, dass es oftmals zu Missbräuchen kommt, wenn die ganze Verbindlichkeit samt der darin enthaltenen Steuer dem Steuerpflichtigen überlassen wird. Demzufolge wurden Arbeiten an der Verbesserung des Systems zur Umsatzsteuerabrechnung aufgenommen, die darauf basieren, den Zugang der Verkäufer und Dienstleister zu dem Teil der Forderung zu beschränken, der auf die Steuer entfällt. So entstand der Mechanismus der geteilten Zahlung, das den Umsatzsteuerbereich auf eine nie da gewesene Art und Weise überwachen wird.


Spilt-Payment-Verfahren – wie funktioniert das?


Der Mechanismus der geteilten Zahlung ist eine außerordentlich einfache Lösung. Er besteht in der Tätigung von zwei Zahlungen auf zwei getrennte Konten, und nicht wie bisher in der Tätigung einer Zahlung auf ein gemeinsames Konto.


Das erste Konto wird ein beliebiges, vom Unternehmer genanntes Bankkonto sein, auf das der Nettobetrag überwiesen wird. Die Neuheit ist das zweite Konto, das sog. USt-Bankkonto. Auf dieses Konto wird die Umsatzsteuer überwiesen. Die beiden Konten werden miteinander verbunden sein, aber es wird nicht der Erwerber verpflichtet sein, die zwei Überweisungen auf diese zwei Bankkonten zu veranlassen.
Der Gesetzgeber beabsichtigt, dass die Zahlung auf beide Bankkonten – also auf das „einfache” Bankkonto und das USt-Bankkonto – mittels einer Überweisung erfolgt. Dies wird die sog. zweckgebundene Zahlungsanweisung ermöglichen, mit der die geteilte Zahlung geleistet wird.


Wie funktioniert die zweckgebundene Zahlungsanweisung?


Der Erwerber nennt in der zweckgebundenen Zahlungsanweisung u.a. den zu überweisenden Betrag sowie die dazugehörige Rechnungsnummer. Anschließend tätigt das System die Überweisung, wobei es beiden Konten (dem einfachen und dem USt-Bankkonto) die in der Anweisung genannten Beträge gutschreibt.
Anzumerken ist, dass der Mechanismus der geteilten Zahlung ausschließlich auf die per Überweisung getätigten Abrechnungen Anwendung finden wird. Außerdem wird er nur Abrechnungen zwischen Umsatzsteuerpflichtigen betreffen. Die Zahlungen für eine Dienstleistung oder Warenlieferung, die ein Umsatzsteuerpflichtiger zugunsten einer natürlichen, nicht gewerbetreibenden Person (und natürlich umgekehrt) vornimmt, sind davon ausgeschlossen.


Fiktion des Eigentumsrechts am USt-Bankkonto


Zwar gehören die Geldmittel auf dem USt-Bankkonto dem Unternehmer, aber der Zugriff darauf ist doch sehr beschränkt. Der Unternehmer wird über das USt-Bankkonto frei verfügen können, aber diese Verfügung wird sich grundsätzlich darauf beschränken, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen, oder darauf, den Betrag, der dem Umsatzsteuerbetrag aus der vom Geschäftspartner erhaltenen Rechnung entspricht, zu zahlen.
Der Gesetzgeber hat in die Vorschriften die Möglichkeit aufgenommen, die Überweisung der Geldmittel auf dem USt-Bankkonto auf das zu Zwecken der Gewerbetätigkeit geführte Bankkonto zu beantragen. Der Leiter des zuständigen Finanzamtes hat jedoch 60 Tage Zeit, den Antrag auf Überweisung der Mittel zu bearbeiten. Es ist eine lange Wartezeit unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die zuständigen Behörden die Informationen über den Wirtschaftsverkehr des Unternehmens mittels elektronischer Werkzeuge bekommen (beispielsweise mittels der SAF-T über die Umsatzsteuer).


Split-Payment-Verfahren vs. Liquidität


Die Anwendung der geteilten Zahlung kann negativen Einfluss auf die Liquidität vieler Unternehmen haben.
Die damit verbundenen Befürchtungen führen dazu, dass parlamentarische Anfragen vorgelegt werden, die das Risiko der Liquiditätseinbußen zum Gegenstand haben, das aus der Anwendung der geteilten Zahlung entstehen kann.


In Beantwortung einer solchen Anfrage vom Februar 2018 (Nr. 18899) bemerkte das Finanzministerium, dass „die Art und Weise, auf die sich der Mechanismus der geteilten Zahlung auf die Liquidität auswirken wird, eine sehr komplexe Angelegenheit von individuellem Charakter ist und von vielen Faktoren abhängt, darunter von der Struktur der getätigten Geschäfte, den Umsatzsteuersätzen bei Einkäufen und Verkäufen, der Struktur der Zahlungen, der Art und Weise deren Tätigung, den Arten der Geschäftspartner und schließlich davon, ob die Umsatzsteuerbefreiung angewandt wird, z.B. aufgrund der Umsätze”.


Demnach gibt das Finanzministerium zu verstehen, dass ihm die diesbezüglichen Gefahren bewusst sind.


Vorteile der Anwendung der geteilten Zahlung


Einer der Vorteile für die Unternehmer, vielleicht der wichtigste, ist die beschleunigte Frist von 25 Tagen für die Umsatzsteuererstattung an diejenigen, die sich für die geteilte Zahlung entschieden haben. Diese Möglichkeit stellt einen wesentlichen Unterschied zu der grundlegenden Frist von 60 Tagen dar, bei der die Erstattung auf das Abrechnungskonto erfolgt, insbesondere, wenn man bedenkt, dass die 25-tägige Erstattungsfrist nicht verlängert werden kann.


Auch andere, vom Staat gewährte „Boni“ sollen die Liquidität der Unternehmen verbessern. Bei Steuerpflichtigen, die sich freiwillig für das Split-Payment-Verfahren entscheiden, werden die Steuerbehörden vom Grundsatz der gesamtschuldnerischen Haftung beim Erwerb von Waren, die in der Anlage Nr. 13 zum Umsatzsteuergesetz genannt wurden, absehen. Sie werden auch darauf verzichten, eine zusätzliche Steuerverbindlichkeit aufzuerlegen, sollten sie Unregelmäßigkeiten bei der Umsatzsteuerabrechnung feststellen.


Anzumerken ist, dass nur ehrliche Steuerpflichtige, die z.B. keine sog. leeren Rechnungen ausstellen, in den Genuss dieser Erleichterungen kommen können.
Zusammenfassend wird einerseits betont, dass die Novelle den Missstand beschränken soll, der in der

 

Erschleichung der Umsatzsteuer unter Anwendung sog. verschwindender Steuerpflichtiger besteht. In der Folge sollen mehr Mittel in den Haushalt fließen und die Geschäfte transparenter werden.
Andererseits lassen sich die Zweifel hinsichtlich der verminderten Liquidität bei manchen Steuerpflichtigen nicht einfach abschütteln.


Die Experten von Rödl & Partner stehen Ihnen bei zusätzlichen Fragen zu diesem Thema gerne zur Verfügung.

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Maciej Wilczkiewicz

Tax adviser (Polen)

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