Um die Website zu personalisieren und Ihnen den größten Mehrwert zu bieten, verwenden wir Cookies. Unter anderem dienen sie der Analyse des Nutzerverhaltens, um herauszufinden wie wir die Website für Sie verbessern können. Durch Nutzung der Website stimmen Sie ihrem Einsatz zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.



Neue Warenkategorien, die vom SENT-System erfasst sind

PrintMailRate-it

​Tadeusz Piekłowski

21. August 2023


Am 12. August 2023 ist eine Verordnung in Kraft getreten, nach der sich der Katalog der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, deren Beförderung unter das SENT-System fällt, geändert hat.

Es handelt sich um eine weitere Änderung im SENT-System innerhalb der letzten Monate. Daher lohnt es sich, die erworbenen Waren hinsichtlich dieser neuer Pflichten eingehend zu überprüfen. 
 
Die Verordnung betraf Waren mit den folgenden KN-Codes:

  • ex 0207 – Fleisch von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren, sofern das Bruttogewicht der Sendung von Waren, die unter diese Positionen fallen, 250 kg übersteigt,
  • ex 0407 – Vogeleier in der Schale, frisch, sofern ihre Anzahl in der Sendung von Waren, die unter diese Positionen fallen, 2500 Stück übersteigt,
  • 0408 – Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, sofern das Bruttogewicht der Sendung von Waren, die unter diese Positionen fallen, 100 kg übersteigt,
  • 0409 00 00 – natürlicher Honig, sofern das Bruttogewicht der Sendung von Waren, die unter diese Positionen fallen, 10 kg übersteigt,
  • ex 0810 10 00 – frische Erdbeeren, sofern das Bruttogewicht der Sendung von Waren, die unter diese Positionen fallen, 3000 kg übersteigt,
  • 0810 20 10 – frische Himbeeren, sofern das Bruttogewicht der Sendung von Waren, die unter diese Positionen fallen, 3000 kg übersteigt,
  • 0810 40 50 – Früchte der Arten Vaccinium macrocarpon und Vaccinium corymbosum, frisch, sofern das Bruttogewicht der Sendung von Waren, die unter diese Positionen fallen, 3000 kg übersteigt,
  • ex 0811 10 – Erdbeeren, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, sofern das Bruttogewicht der Sendung von Waren, die unter diese Positionen fallen, 3000 kg übersteigt,
  • 0811 20 31 – Himbeeren, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, sofern das Bruttogewicht der Sendung von Waren, die unter diese Positionen fallen, 3000 kg übersteigt,
  • 0811 20 39 – Johannisbeeren, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, sofern das Bruttogewicht der Sendung von Waren, die unter diese Positionen fallen, 3000 kg übersteigt,
  • 0811 90 50 – Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, sofern das Bruttogewicht der Sendung von Waren, die unter diese Positionen fallen, 3000 kg übersteigt,
  • 0811 90 95 – andere Früchte, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, sofern das Bruttogewicht der Sendung von Waren, die unter diese Positionen fallen, 500 kg übersteigt,
  • 1101 00 – Mehl von Weizen oder Mengkorn, sofern das Bruttogewicht der Sendung von Waren, die unter diese Positionen fallen, 100 kg übersteigt,
  • 1102 – Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn, sofern das Bruttogewicht der Sendung von Waren, die unter diese Positionen fallen, 100 kg übersteigt,
  • ex 2009 79 – Apfelsaftkonzentrat, sofern das Bruttogewicht der Sendung von Waren, die unter diese Positionen fallen, 10000 kg übersteigt,
  • ex 1001 – Weizen, sofern das Bruttogewicht der Sendung von Waren, die unter diese Positionen fallen, 10000 kg übersteigt,
  • 1005 – Mais, sofern das Bruttogewicht der Sendung von Waren, die unter diese Positionen fallen, 10000 kg übersteigt,
  • ex 1205 – Rapssamen, sofern das Bruttogewicht der Sendung von Waren, die unter diese Positionen fallen, 10000 kg übersteigt,
  • 1206 00 – Sonnenblumenkerne, auch geschrotet, sofern das Bruttogewicht der Sendung von Waren, die unter diese Positionen fallen, 10000 kg übersteigt.

Bei Fleisch, Eiern, Honig, Beerenfrüchten, Mehl und Saftkonzentrat besteht die Pflicht, die Beförderung im SENT-Register anzumelden, wenn es sich um Waren mit Ursprung in der Ukraine handelt, die:

  • in der Europäischen Union in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wurden, oder
  • aus einem Drittland befördert werden.

Bei Weizen, Mais, Sonnenblumenkernen und Rapssaat besteht die Pflicht zur Anmeldung von Beförderungen im SENT-Register bei folgenden Warensendungen:

  • aus einem Mitgliedsstaat oder aus dem Drittland in das Inland,
  • aus einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat oder ein Drittland über das Inland – ausgenommen Fälle, in denen das Versandverfahren angewandt wird.
 
Falls Sie Fragen zur Klassifizierung der erworbenen Waren oder zur Ausfüllung und Verschickung von Meldungen im SENT-System über das PUESC-System haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ebenso beantworten wir gerne Fragen und unterstützen Sie bei der Erfüllung der o.g. Pflichten.

Kontakt

Contact Person Picture

Tadeusz Piekłowski

Zollagent (Polen)

Senior Associate

Anfrage senden

Profil


Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu