Um die Website zu personalisieren und Ihnen den größten Mehrwert zu bieten, verwenden wir Cookies. Unter anderem dienen sie der Analyse des Nutzerverhaltens, um herauszufinden wie wir die Website für Sie verbessern können. Durch Nutzung der Website stimmen Sie ihrem Einsatz zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.



Änderungen beim Handel mit Flüssigbrennstoffen

PrintMailRate-it

Tadeusz Piekłowski​

14. Juli 2023


Der Ministerrat verabschiedete den Entwurf eines Gesetzes über die Änderung einiger Gesetze zur Eindämmung von Unregelmäßigkeiten beim Handel mit einigen Waren sowie zur effektiveren Funktionsweise der Landesfinanzverwaltung (KAS). 

Der Entwurf enthält weitreichende Änderungen beim Handel mit Flüssigbrennstoffen und führt ein neues Teleinformationssystem ein – die Zentrale Erfassungsstelle für Verbrauchsteuerpflichtige Waren (poln. Abkürzung „CEWA"), die es erlauben wird, Erfassungen und Dokumentationen von der Papierform auf die elektronische Form umzustellen. Dies bringt für Unternehmer große Änderungen und Herausforderungen mit sich. 

Die wichtigsten Lösungen


  • Unternehmen, die am Handel mit Treibstoffen beteiligt sind, werden verpflichtet sein, die Anlieferungsorte für Treibstoffe registrieren zu lassen. Die Registrierungspflicht wird einmaligen Charakter haben und vor Tätigung der ersten Lieferung zu erfüllen sein. 
  • Erweitert wird die Konzessionsaufsicht über den Prozess der Abfüllung von Gas in Gasflaschen. Gewerbetreibende werden ihre betrieblichen Tankstellen für Flüssigbrennstoffe beim Präsidenten der Energieregulierungsbehörde (URE) anmelden müssen, der die Kontrolle über sie ausüben wird. 
  • Es wird die Pflicht zur Einholung einer Konzession für Färbungsprozesse sowie für die Kennzeichnung von Heizbrennstoffen und Brennstoffen für die Schifffahrt eingeführt.
  • Es wird CEWA eingeführt, also ein unentgeltliches Teleinformationssystem, das die Umstellung der Erfassung und Dokumentierung der Verbrauchssteuer von der Papierform auf die elektronische Form ermöglichten wird. 
  • Für die Erzeugung von Flüssigbrennstoffen und den Handel mit neuartigen Flüssigbrennstoffen, insbesondere Schmiermitteln, wird eine Konzession erforderlich sein.
  • Die Anforderungen bei einer Eintragung ins Register der Einfuhrunternehmen werden mit den Anforderungen an die Einfuhr von Flüssigbrennstoffen für die Zwecke des konzessionierten Handels mit dem Ausland in Übereinstimmung gebracht.
  • Es wird die Pflicht für die Marktteilnehmer eingeführt, zu überprüfen, ob ihre Geschäftspartner die gesetzlichen Anforderungen an den Handel mit Flüssigbrennstoffen erfüllen. Überprüft werden allgemein zugängliche Informationen, z.B. die Anmeldung der Infrastruktur für Flüssigbrennstoffe beim Präsidenten der Energieregulierungsbehörde (URE) oder der Besitz der erforderlichen Konzession.

Fristen


Die neuen Regelungen sollen – mit Ausnahmen – 12 Monate nach ihrer Veröffentlichung bekannt gegeben werden. Für die Einführung von CEWA durch Unternehmen, die zur Erfassung der Verbrauchssteuer verpflichtet sind, ist eine 18-monatige Übergangsfrist vorgesehen, die am 1. Februar 2024 zu laufen beginnt.

Der Entwurf sieht revolutionäre Änderungen vor, auf die man sich rechtzeitig vorbereiten sollte. Haben Sie Fragen, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. 

Kontakt

Contact Person Picture

Tadeusz Piekłowski

Zollagent (Polen)

Senior Associate

Anfrage senden

Profil


Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu