Um die Website zu personalisieren und Ihnen den größten Mehrwert zu bieten, verwenden wir Cookies. Unter anderem dienen sie der Analyse des Nutzerverhaltens, um herauszufinden wie wir die Website für Sie verbessern können. Durch Nutzung der Website stimmen Sie ihrem Einsatz zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.



Verzinsung konzerninterner Darlehen und Safe-Harbour-Mechanismus

PrintMailRate-it

Dominika Tyczka-Szyda

18. Januar 2024


In der Bekanntmachung des Finanzministers vom 27. Dezember 2023 wurden die Art des Basiszinssatzes und die Höhe der Marge festgelegt, die es ermöglichen, die Safe-Harbour-Vereinfachung auf der Grundlage der Vorschriften über Verrechnungspreise für Darlehen und Kredite zwischen verbundenen Unternehmen in Anspruch zu nehmen. 
 
Die Inanspruchnahme des Safe-Harbour-Mechanismus bewirkt, dass die Steuerbehörde nicht die Höhe der zwischen verbundenen Unternehmen festgelegten Verzinsung in Frage stellen kann, wenn sich die Verzinsung aus folgenden Bestandteilen zusammensetzt, u.a. aus dem Basiszinssatz:
 
  • WIBOR 3M oder WIRON 3M für in Zloty gewährte Darlehen;
  • EURIBOR 3M für in EUR gewährte Darlehen
 
und einer zusätzlichen Marge, deren Höhe

  • höchstens 3,1 Prozentpunkte für Darlehensnehmer und
  • mindestens 2,2 Prozentpunkte für Darlehensgeber 
 
betragen soll.
 
Beim Abschluss neuer Finanzgeschäfte mit verbundenen Unternehmen wäre es empfehlenswert, die Höhe der Verzinsung im Hinblick auf die Änderungen, die die Bekanntmachung einführt, zu überprüfen und die Vorteile, die sich aus dem Safe-Harbour-Mechanismus ergeben, zu berücksichtigen. 
 
Es ist anzumerken, dass der Safe-Harbour-Mechanismus nur auf Darlehen mit einem beschränkten Kapitalbetrag und einer beschränkten Dauer angewendet werden kann. 
 
Bei Rückfragen zur Anwendung der Safe-Harbour-Vereinfachung setzen Sie sich bitte mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung.

Kontakt

Contact Person Picture

Dominika Tyczka-Szyda

Tax adviser (Polen)

Partner

Anfrage senden

Profil


Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu