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Wiederaufnahme des Ausgleichsprogramms für energieintensive Unternehmen

PrintMailRate-it

​Magdalena Skurowska

17. August 2023


Das Ziel des neuen Programms „Beihilfe für energieintensive Industrie im Zusammenhang mit den Preisen für Erdgas und Strom im Jahr 2023 “ ist es, die negativen Folgen des Anstiegs der Preise für Erdgas und Strom für Unternehmen aus der Förderbranche und der industriellen Verarbeitungsbranche abzufedern.

Das Budget des Wettbewerbs beträgt 5,5 Mrd. PLN, und die Höhe der gewährten Beihilfe wird von den vom Antragsteller getragenen Kosten für den Kauf von Erdgas und Strom im Jahr 2023 abhängen. 

Die Annahme von Anträgen auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren finanziellen Beihilfe war für Die Annahme von Anträgen auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren finanziellen Beihilfe war für August 2023 geplant und sollte nur zwei Wochen lang dauern. Der Start verzögert sich jedoch und der endgültige Termin für die Einreichung von Anträgen ist immer noch nicht bekannt - er wird im Herbst 2023 (oder im letzten Quartal) erwartet.

Förderberechtigte Unternehmen


Es ist zu erwarten, dass der Katalog der förderberechtigten Unternehmen in der neuesten Ausgabe des Wettbewerbs wesentlich erweitert sein wird. Es werden potentiell alle Unternehmen sein, die sich mit dem Abbau von Lagerstätten und der industriellen Produktion, unabhängig von der Branche, beschäftigen.

Die Beihilfe kann von energieintensiven Unternehmen, also von denjenigen beantragt werden:

  • deren Erdgas- und Stromkosten 2021 mindestens 3 Prozent des Werts der verkauften Produktion ausmachten und
  • die mindestens 50 Prozent der Einnahmen oder des Produktionswerts aus einer Tätigkeit im Rahmen einer oder mehrerer Unterklassen der Sektion B (Bergbau und Fördertätigkeit) und Sektion C (Industrielle Verarbeitung) der Polnischen Klassifikation der Wirtschaftszweige (PKD) erzielt haben.

Standard-Unterstützung


Die Standard-Unterstützung wird den energieintensiven Unternehmen nach der Erfüllung der o.g. Kriterien zustehen.
 
Die Obergrenze für die Beihilfe wird sich auf bis zu 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten, maximal auf 4 Mio. EUR für alle verbundenen Unternehmen in Polen belaufen (einschließlich der im Programm für das Jahr 2022 gewährten Beihilfe).

Die Beihilfeanträge können für 2 Zeiträume, d.h. für das erste und zweite Halbjahr 2023, bei der für August 2023 und Februar 2024 geplanten Annahme von Anträgen gestellt werden.

Erweiterte Unterstützung 


Die erweiterte Unterstützung wird folgenden Unternehmen zustehen:

  • den energieintensiven Unternehmen nach der Erfüllung der o.g. Kriterien, unter dem Vorbehalt, dass die überwiegende Tätigkeit ausschließlich in den Sektoren ausgeübt werden musste, in denen das Risiko eines Verlusts der Wettbewerbsfähigkeit in den konkret genannten Unterklassen der Polnischen Klassifikation der Wirtschaftszweige (PKD) als besonders hoch erachtet wird, oder dass diese Tätigkeit nach den Codes der PRODCOM-Produkte bestimmt werden musste; hierzu zählen u.a.: Bergbau, Herstellung von Zucker, Garn, Papier, Chemikalien, Kunststoffen, Glas, Fliesen und Platten, Zement, Stahlerzeugnissen, Aluminium und sonstigen NE-Metallen;
  • Unternehmen, die 2023 ein negatives Ergebnis der EBITDA-Kennzahl oder den Rückgang dieses Ergebnisses um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Jahr 2021 verzeichnen werden;
  • Unternehmen, die bis zum 31. März 2024 einen Plan für die Reduzierung der Energieintensität des Unternehmens vorlegen werden, in dem Investitionen im Wert von mindestens 30 Prozent der erhaltenen Fördermittel enthalten sind.

Die Obergrenze für die Beihilfe wird sich auf bis zu 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten, maximal auf 40 Mio. EUR für alle verbundenen Unternehmen in Polen, und einschließlich der im Programm für das Jahr 2022 gewährten Beihilfe – auf 100 Mio. EUR belaufen.

Die Beihilfeanträge können bei der nächsten und der einzigen Annahme von Anträgen, die für August 2023 für das ganze Jahr 2023 insgesamt vorgesehen wurde, gestellt werden. 

Da der Termin für die Annahme von Anträgen ganz kurz im Vorhinein bekannt gegeben wird und dem Antrag u.a. der Bericht eines Wirtschaftsprüfers über die Erbringung einer Bestätigungsleistung beizufügen ist, empfehlen wir Ihnen, schnellstmöglich zu überprüfen, ob Ihr Unternehmen die Unterstützung in Anspruch nehmen kann.

Bei Rödl & Partner bieten wir Ihnen umfassende Beratung während des gesamten Prozesses, auch bei der Vorbereitung der vollständigen Antragsunterlagen im Rahmen des Programms. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

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Magdalena Skurowska

Expertin für Investitionsfragen

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