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Vergabe von Regierungszuschüssen nach neuen Grundsätzen

PrintMailRate-it

​Magdalena Skurowska

11. Juli 2023


Mit Beschluss des Ministerrates vom 5. Juni 2023 wurde das „Programm zur Förderung von Investitionen mit Schlüsselbedeutung für die polnische Wirtschaft für die Jahre 2011-2023" neu gefasst.

Geändert haben sich einige wichtige Bedingungen für die Gewährung eines Regierungszuschusses, d.h. des staatlichen Zuschusses für Erstinvestitionen in:

  • die Errichtung eines neuen Betriebes;
  • die Erhöhung der Produktionskapazität;
  • eine grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses;
  • die Diversifizierung der Produktion durch die Einführung neuer Produkte;
  • den Erwerb von Vermögenswerten eines Betriebs in Liquidation bzw. der liquidiert würde, wenn er nicht erworben würde.

Die wichtigsten Änderungen


  • Einfacherer Zugang zu Zuschüssen dank einer Senkung der Mindestschwellenwerte für Investitionsaufwendungen und neue Arbeitsplätze für einige Kategorien (Größe) von Unternehmen und für ausgewählte Investitionsstandorte;
  • Senkung der Mindestzahl neuer Arbeitsplätze, die für den Erhalt eines Zuschusses für die Reinvestition in einem bestehenden Betrieb erforderlich sind, um 90 Prozent;
  • Änderung der Grundsätze für die Bewertung einer Investition, was zu einer Vereinheitlichung der Kriterien für die Qualitätsbewertung mit den in der Polnischen Investitionszone geltenden Kriterien führt (Körperschaftsteuerbefreiung);
  • Erleichterung der Erfüllung des Erfordernisses der Zusammenarbeit mit dem Sektor für Hochschulwesen und Wissenschaft durch Erweiterung des bisherigen Katalogs der Schulen um weiterführende Schulen;
  • Einführung der Möglichkeit, die Investitionsparameter, zu deren Erfüllung sich der Investor verpflichtet hat, während der Durchführung der Investition in einigen Fällen, u.a. bei Vorliegen höherer Gewalt, zu ändern.

Wesen des Regierungszuschusses


Der Regierungszuschuss wird nach wie vor einem Investor zuerkannt, der Aufwendungen

  • für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände und Rechte bzw.
  • für die Schaffung neuer Arbeitsplätze,

getragen hat, und ermöglicht den Erhalt von nicht rückzahlbarer finanzieller Förderung für Investitionen in Produktion und Dienstleistungen, die konkrete Anforderungen erfüllen (die Basiskriterien vor Reduzierungen für einige Kategorien von Unternehmen und Standorten):

  • Strategische Investitionen mit Aufwendungen i.H.v. mindestens 160 Mio. PLN und mindestens 50 neuen Arbeitsplätzen;
  • Innovative Investitionen, deren Ergebnis eine Produkt- oder Prozessinnovation ist, bei der es sich um eine landesweite Neuheit handelt, mit Aufwendungen i.H.v. mindestens 7 Mio. PLN und mit mindestens 20 neuen Arbeitsplätzen;
  • Zentren für moderne Unternehmensdienstleistungen mit Investitionsaufwendungen i.H.v. mindestens 1 Mio. PLN und mit mindestens 100 neuen Arbeitsplätzen;
  • Zentren für F+E-Dienstleistungen mit Investitionsaufwendungen i.H.v. mindestens 1 Mio. PLN und mit mindestens 10 neuen Arbeitsplätzen für Personen mit höherer Bildung.

Höhe des Zuschusses


Positiv bewertete Anträge von Unternehmen können mit Zuschüssen mit einer maximalen Beihilfeintensität i.H.v. 25 Prozent der Investitionsaufwendungen bzw. sogar bis zu 40.000 PLN für jeden neu geschaffenen Arbeitsplatz rechnen. Außerdem besteht die Möglichkeit des Erhalts von Förderung für Arbeitnehmerschulungen i.H.v. maximal bis zu 7.000 PLN pro Arbeitnehmer.

Da der Prozess der Beantragung eines Regierungszuschusses langwierig ist und der Antrag auf Zuerkennung von staatlicher Beihilfe vor Beginn der Investition zu stellen ist, empfehlen wir Ihnen, die entsprechenden Maßnahmen mit entsprechendem Vorlauf in Angriff zu nehmen. Wir bei Rödl & Partner unterstützen unsere Mandanten aktiv bei dem Erhalt von Zuwendungen aus den unterschiedlichen verfügbaren Quellen für staatliche Beihilfe – kontaktieren Sie uns gerne.

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Magdalena Skurowska

Expertin für Investitionsfragen

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