Um die Website zu personalisieren und Ihnen den größten Mehrwert zu bieten, verwenden wir Cookies. Unter anderem dienen sie der Analyse des Nutzerverhaltens, um herauszufinden wie wir die Website für Sie verbessern können. Durch Nutzung der Website stimmen Sie ihrem Einsatz zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.



Das FENG-Programm – laufende Annahmen von Anträgen auf Finanzierung

PrintMailRate-it

​Magdalena Skurowska

14. Juni 2023


Ökologischer Kredit


Gemäß der neuesten Aktualisierung des Zeitplans wurde die Frist zur Stellung der Anträge auf ökologische Kredite geändert. 2023 wird dies nur einmal, zwischen dem 13. Juni und dem 17. August, möglich sein.

Ziel und Zweck der Investition im Wettbewerb um den ökologischen Kredit FENG ist die Modernisierung der vorhandenen Infrastruktur, um den Energieverbrauch zu beschränken. Die Einsparung der Primärenergie muss im Vergleich zum bisherigen Verbrauch mindestens 30% betragen.

Der Umfang und das Niveau der Förderung von ökologischen Projekten unterscheiden sich je nach Art der ausgewählten staatlichen Beihilfe.

Die Finanzierung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Nachschusses – einer ökologischen Prämie – auf einen kommerziellen Kredit bei einer der akkreditierten Banken.

Die Bezuschussung können kleine und mittlere sowie Großunternehmen mit durchschnittlicher Kapitalisierung beantragen, die zu den Small und Mid-Caps zählen und in Polen tätig sind.

Kosten für Forschungs- und Entwicklungstätigkeit


Für die Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter, innovativer Produkte und Dienstleistungen, die dem ganzen Land zugute kommen, im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit (F+E) eines Unternehmens kann weiterhin eine polenweite Förderung beantragt werden.

Die aktuelle Annahme der Anträge auf Finanzierung in Form von Zuschüssen im Rahmen des Wettbewerbs FENG Pfad SMART läuft bis zum 30. Juni 2023. Die nächste und gleichzeitig letzte Annahme von Anträgen für Einzelunternehmen ist in diesem Jahr für den Zeitraum zwischen dem 6. Juli und dem 31. August 2023 vorgesehen.

Die Finanzierung erfolgt für die Zwecke der Umsetzung komplexer Projekte aus folgenden Bereichen:
  • F+E (obligatorisch für Großunternehmen) oder
  • Einführung von Innovationen in Form von Ergebnissen von F+E-Arbeiten.

Die geförderten Projekte können zusätzlich fakultative Module enthalten, wie z.B.
  • F+E-Infrastruktur,
  • Digitalisierung,
  • proökologische Unternehmungen,
  • Internationalisierung,
  • Schulungen.

Der minimale Wert eines F+È-Projekts für Großunternehmen beziffert sich auf 1 Mio. PLN.

Die Höhe der Förderung wird vom Umfang des Projekts und vom Status des Unternehmens abhängen und kann bis zu 80% der förderfähigen Kosten betragen.

Die Förderung können kleine, mittlere und Großunternehmen beantragen, die in Polen tätig sind.


Den aktuellen Zeitplan der wichtigsten Annahmen der Anträge für Unternehmen im Rahmen des FENG-Programms finden Sie auf unserer Webseite »



Sie können auch unseren Projekt-Qualifikator nutzen »


Schreiben Sie uns – unsere Experten werden Sie gerne auf jeder Etappe der Beantragung und Nutzung staatlicher Beihilfe unterstützen.

Kontakt

Contact Person Picture

Magdalena Skurowska

Expertin für Investitionsfragen

Anfrage senden

Profil


Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu