Um die Website zu personalisieren und Ihnen den größten Mehrwert zu bieten, verwenden wir Cookies. Unter anderem dienen sie der Analyse des Nutzerverhaltens, um herauszufinden wie wir die Website für Sie verbessern können. Durch Nutzung der Website stimmen Sie ihrem Einsatz zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.



Der Kassenbon-HUB: Ein E-Kassenbon in neuer Form

PrintMailRate-it

Maria Wośkowiak

28. August 2023


Am 15. September 2023 treten Vorschriften in Kraft, die es ermöglichen, E-Kassenbons mit Hilfe eines neuen Bonausgabesystems, des sog. Kassenbon-HUBs, auszustellen und dem Erwerber zuzustellen. 

Definition des Begriffs „Kassenbon-HUB"


Der Kassenbon-HUB wird eine zentrale, allgemein zugängliche Plattform für die Registrierung von Kunden sein, über die man Folgendes vornehmen kann: 
  • Herstellung einer Verbindung zwischen einem anonymen Kunden und den von der Kasse ausgestellten Kassenbons,
  • Entgegennahme von E-Kassenbons, die von vielen verschiedenen Registrierkassen ausgestellt wurden,
  • Ausgabe des E-Kassenbons an den Kunden.

Bislang fanden die E-Kassenbons lediglich in großen Handelsketten Verwendung, die über eigene Applikationen verfügten. Die neuen Vorschriften sollen dazu beitragen, die E-Kassenbons auch unter kleineren Unternehmen zu verbreiten, die sich die Entwicklung eigener Applikationen nicht leisten können. Die Änderungen haben zum Ziel, die Kassenbons aus Papier schrittweise zu eliminieren und die Grauzone einzuschränken.  

Funktionsweise des HUBs


Die Dienstleistung, die den Erhalt von E-Kassenbons ermöglicht, wird vollkommen anonym sein. Man benötigt dazu lediglich eine mobile Applikation. Es genügt, dass der Erwerber die Applikation auf seinem Endgerät installiert – sie wird sich auf seine Anforderung hin mit dem System zur Ausgabe von Kassenbons verbinden, um den generierten Identifikator abzurufen. Wenn der Erwerber Einkäufe tätigt, legt er dem Kassierer den Identifikator in Form eines Strichcodes vor. Nach dem Einscannen des Strichcodes wird der E-Kassenbon automatisch an die Applikation des Kunden geschickt. Ein Kassenbon aus Papier wird überhaupt nicht ausgedruckt. 

Eine freiwillige Lösung  


Das neue System zur Ausgabe von Kassenbons wird freiwillig sein. Dies bedeutet, dass die Verkäufer rechtlich nicht verpflichtet sind, den Kunden E-Kassenbons zugänglich zu machen. Sollten sie sich jedoch für diese Form der Ausstellung von Kassenbons entscheiden, so werden sie die Software ihrer Online-Registrierkassen aktualisieren oder sich ein neues Gerät mit einer zusätzlichen Funktion kaufen müssen. 

Für Rückfragen zu den o.g. Änderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.  

Kontakt

Contact Person Picture

Aleksandra Majnusz

Tax adviser (Polen)

Associate Partner

Anfrage senden

Profil


Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu